Der ehemalige technische Sachbearbeiter in der Abteilung Verkehr hatte zwischen 2014 und 2017 falsche Abgaswerte in das Computersystem des Bundesamtes für Strassen (Astra) eingetragen. Dadurch konnten die Autoimporteure CO2-Sanktionen umgehen.
Der damalige Astra-Mitarbeiter erhielt 2000 Franken «Lohn» pro Monat für seine Dienste von den beiden Autoimporteuren - Vater und Sohn - sowie ein Auto im Wert von 15'300 Franken. Das wurde vor Bundesstrafgericht zweifelsfrei als passive und aktive Bestechung eines Beamten gewertet. Doch starke Unterschiede taten sich in der Hauptverhandlung in Bezug auf die rechtliche Würdigung der Vorgänge sowie die jeweiligen Verantwortlichkeiten der drei Beteiligten auf.
Importeur bestreitet Urkundenfälschung
Der Verteidiger des älteren Autoimporteurs argumentierte, dass die Initiative zu den Manipulationen einzig und allein vom Astra-Mitarbeiter ausgegangen sei. Sein Mandant habe die Beträge bezahlt, doch könne ihm kein Vorwurf zur Anstiftung der Tat gemacht werden.
Ebenso sei die Anstiftung zu einer Urkundenfälschung nicht gegeben, da es sich bei den Computereinträgen im rechtlichen Sinne nicht um Urkunden handle. Da sein Mandant unter dem Verfahren sehr gelitten habe und keine Rückfallgefahr bestehe, sei eine Geldstrafe in Höhe von 50 Tagessätzen à 200 Franken, mit einer Probezeit von zwei Jahren, angemessen.
Mitarbeiter bereut seinen «Unsinn»
Der Verteidiger des ehemaligen Astra-Mitarbeiters wiederum verlangte, diesen maximal zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten und zusätzlich 80 Tagessätzen à 120 Franken, bedingt ausgesetzt, zu verurteilen. Er sei geständig, führe ein anständiges Leben in geordneten Verhältnissen und bereue seinen gemachten «Unsinn». Eine höhere Strafe würde seine Wiedereingliederung in die Gesellschaft gefährden.
Der ehemalige Astra-Mitarbeiter entschuldigte sich in einem Schlusswort für seine Taten. Er könne sich nicht mehr plausibel erklären, warum er sich darauf eingelassen habe.
Der Verteidiger des Sohnes des Autoimporteurs versuchte in seinem Plädoyer, die Rolle seines Mandanten in diesem Korruptionsfall zu minimieren und forderte einen Freispruch. Der Junior habe nicht genau gewusst, was die Abmachungen zwischen dem Astra-Mitarbeiter und seinem Vater beinhalteten, auch wenn er einige wenige Male die 2000 Franken in bar übergeben habe. Er habe sogar Zweifel an diesen Operationen und fehlenden Abbuchungen geäussert.
Die Verteidiger erklärten übereinstimmend, dass weder Betrug noch Täuschung vorlägen, da nur natürliche Personen getäuscht werden könnten, aber nicht eine Behörde, schon gar nicht durch einen eigenen Mitarbeiter.
Urteil am Donnerstag
Die Bundesanwaltschaft hatte am Dienstag in ihrem Plädoyer für den ehemaligen Astra-Mitarbeiter eine Freiheitsstrafe von 19 Monaten, bedingt ausgesetzt auf zwei Jahre, gefordert.
Laut Anklageschrift konnten die beiden Firmeneigentümer CO2-Sanktionen von rund 9 Millionen Franken umgehen. Das Astra als Privatklägerin will die drei Männer solidarisch zur Zahlung dieses Betrags zuzüglich Zins verpflichten. Diese Forderung wird von den Verteidigern zurückgewiesen. Das Urteil wird am Donnerstag durch den Einzelrichter Alberto Fabbri eröffnet.