Damit sich das Virus nicht weiter ausbreitet, müsse jeglicher Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel vermieden werden, schrieb das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) am Donnerstag in einer Mitteilung.

Die Geflügelhalterinnen und -halter in den Beobachtungsgebieten sind deshalb verpflichtet, Sicherheitsmassnahmen umzusetzen. Dazu gilt beispielsweise die getrennte Haltung verschiedener Arten wie Hühnern, Enten oder Gänsen. Im Stallbereich gelten strenge Zugangsbeschränkungen und Hygienemassnahmen.

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In der dringlichen Verordnung des BLV wurden nach der Entdeckung des zweiten Falls am Mittwoch weitere Beobachtungsgebiete entlang der Ufer der Seen und Flüsse des Mittellands festgelegt. Der neue Fall ändere an der Gesamtrisikobewertung aber nichts, hiess es weiter.

Tödlich für die Tiere

Die auch als Geflügelpest bekannte Seuche ist für Tiere hochansteckend und endet für die erkrankten Tiere meistens tödlich. Die infizierten Tiere wirken oft apathisch und haben Schwellungen im Kopfbereich. Personen, die kranke oder gar tote Wildvögel finden, sollen diese nicht berühren, warnte das BLV. Die Funde seien den Behörden zu melden.

Vergangene Woche wurde das Virus erstmals bei einer Graugans in Vinelz BE nachgewiesen. Zuvor kam es in Europa und insbesondere in Deutschland in den letzten Wochen zu mehreren Ausbrüchen der Vogelgrippe bei Wildvögeln.