Überschuldete Personen sollen nach Ansicht des Bundesrats die Möglichkeit haben, reinen Tisch zu machen, indem sie Konkurs anmelden. Ihre Schulden sollen nach einer Frist von drei Jahren abgeschrieben werden. Bedingung ist, dass sie sich mit dem Existenzminimum begnügen und den Rest ihres Einkommens an die Gläubiger abführen.

Ein solches System sei für die Gläubiger zu nachteilig, da sie nicht ausreichend entschädigt werden, so die bürgerliche Seite. «Wenn man die Frist auf fünf Jahre verlängert, kann man hoffen, 20'000 Franken mehr in die Kasse zu bringen», sagte Philippe Nantermod (FDP/VS) zu Keystone-SDA.

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Eine Veränderung dieser Frist sende nach Ansicht der politischen Linken aber ein falsches Signal aus.