Diese Beanstandungen betrafen hauptsächlich das Anbringen täuschender Etiketten, Überschreitungen der Verschnitt- und Zusammenlegungsrechte sowie die irreführende Kellerbuchführung, wie die SWK als einziges Kontrollorgan des Bundes am Dienstag mitteilte. Im Vorjahr hatte ein Betrieb schwerwiegende Mängel aufgewiesen.

In der überwiegenden Mehrheit der Fälle seien keine oder nur unwesentliche Mängel festgestellt worden. So habe es bei rund 900 Betrieben keinerlei Anlass zu Beanstandungen oder nur geringfügige Mängel gegeben.

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In 239 Fällen zeigten sich dagegen gewisse Mängel (2021: 199), insbesondere bei der administrativen Dokumentation oder der Führung der ordentlichen Kellerbuchhaltung (209 Fälle), wie es weiter hiess.

Ende 2022 seien 4999 Betriebe bei der Schweizer Weinhandelskontrolle registriert gewesen, 2021 waren es 4990 Betriebe. Darin eingerechnet sind auch die Selbsteinkellerer, die seit 2019 der SWK unterstellt sind.

Das Ziel, alle neu unterstellten Betriebe bis Ende 2022 zu kontrollieren, habe weitestgehend erreicht werden können. 60 Betriebe hätten sich der Kontrolle widersetzt, unter anderem, weil sie für sich eine vereinfachte Kellerbuchhaltung fordern.

Gegen diese Selbsteinkellerer ergriff die SWK im Jahr 2020 Verwaltungsmassnahmen. Die Betriebe haben das Verfahren Ende 2022 an das Bundesverwaltungsgericht weitergezogen. Das Administrativverfahren sei noch hängig.