Unabhängig von der Aufhebung der vorsorglichen Massnahmen werde die Untersuchung aber weitergeführt, teilte die Weko am Donnerstag mit. Sie untersucht damit weiterhin, ob Mastercard ein System des Finanzinfrastruktur-Dienstleisters SIX zur Vereinheitlichung von Transaktionen an Bargeldautomaten behindert.

Konkret geht es um eine mögliche Behinderung des "National Cash Scheme" (NCS) von SIX. Die dazu eingeleiteten vorsorglichen Massnahmen waren aufgrund einer Beschwerde allerdings nie rechtskräftig geworden. Ihre Aufhebung begründet die Weko nun damit, dass sich die Umstände verändert hätten.

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Die vorsorglichen Massnahmen hätten Banken die Möglichkeit bieten sollen, bereits während der laufenden Untersuchung Mastercard-Debitkarten herauszugeben, welche rein technisch in der Lage gewesen wären, NCS-Transaktionen zu verarbeiten, so die Weko. Zu diesem Zweck hätte das NCS-System neben dem Mastercard-System auf den Karten aufgebracht werden dürfen (sogenanntes "Co-Badging").

Es habe sich nun aber gezeigt, dass die herausgebenden Banken diese Möglichkeit nicht nutzten. SIX habe daher den Markteintritt von NCS bis zum Abschluss der Untersuchung verschoben. Damit entfalle auch die Grundlage für eine vorsorgliche Regelung, heisst es im Communiqué weiter.