Die präventiven Abschüsse von Wölfen durch die Kantone sind demnach jedes Jahr zwischen dem 1. September und dem 31. Januar zulässig. In den übrigen Monaten können die Kantone schadenstiftende Wolfsrudel nach Zustimmung des Bundesamts für Umwelt (Bafu) regulieren.

Das geht aus der am Mittwoch in die Vernehmlassung geschickten Vorlage hervor. Die Vernehmlassungsfrist läuft bis zum 5. Juli. In Kraft treten soll die Jagdverordnung am 1. Februar 2025.

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Sie konkretisiert die vom Parlament vorgenommenen Änderungen im Jagdgesetz. Die Landesregierung liess den präventiven Wolfsabschuss als vorgezogene Massnahme bereits ab 1. November 2023 befristet zu. Zwischen Dezember und Januar führte das zum Abschuss von landesweit 38 Wölfen. Das entspricht knapp der Hälfte der vom Bafu gebilligten Abschüsse.