Grossbritannien nimmt «hochrangige» Führungskräfte von der zweiwöchigen Quarantäne-Vorschrift bei Einreise aus. So will die Regierung die Wirtschaft wieder ankurbeln. Die neue Regelung gilt ab Samstag: Geschäftsleute, die nicht auf der Liste der britischen Reisekorridore stehen, sich 14 Tage lang nicht selbst isolieren müssen.

«Einzelpersonen werden nur dann ausgenommen, wenn sie eine spezifische Geschäftstätigkeit ausüben, und können sich nur mit anderen Personen treffen, wenn es die spezifische Tätigkeit erfordert», erklärte das Verkehrsministerium. Es reagiert damit auf Bedenken mehrerer Wirtschaftsverbände, dass die Quarantänebestimmungen des Vereinigten Königreichs Geschäftsabschlüsse ersticken und das Vertrauen unterdrücken würden.

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Die neuen Regeln werden auch Fluggesellschaften und Flughäfen Auftrieb geben, die infolge der Corona-Pandemie mit einem enormen Rückgang des Flugverkehrs zu kämpfen haben. Bisher müssen die meisten Reisenden aus den USA und den meisten Ländern Europas sich bei Einreise nach Grossbritannien selbst isolieren.

Spitzensportler werden auch befreit

Die Ausnahmeregelung für Führungskräfte gilt für Personen, die für bestimmte Geschäftstätigkeiten ins Land kommen, und zwar solche, die «der britischen Wirtschaft einen erheblichen Nutzen bringen würden, einschliesslich Aktivitäten, die mehr als 50 Arbeitsplätze im Vereinigten Königreich schaffen oder erhalten», so die Erklärung. Die Änderung der Regeln gilt auch für Elitesportler, Mitarbeiter von Fernsehproduktionen, Journalisten und professionelle Künstler.

Damit werde sichergestellt, dass «Industrien, die spezifische, hochbegabte Personen benötigen, die auf internationale Verbindungen angewiesen sind, ihre Arbeit weiterhin ausführen können», so das Ministerium. Die Gesundheitsbehörden «gehen nicht davon aus, dass diese Änderungen das Risiko einer Übertragung im Inland erhöhen werden, da alle Ausnahmeregelungen weiterhin überprüft werden».

Bisher gab es nur wenige Ausnahmen von den Quarantäneregeln des Vereinigten Königreichs, unter anderem für Diplomaten, Angehörige des Militärs, Reisende im Auftrag der Regierung und Saisonarbeiter in der Landwirtschaft.

(bloomberg/mlo)