Der Abgang der Direktorin der Universitären Psychiatrischen Dienste (UPD) Bern, Regula Mader, kostet den Kanton nach eigenen Angaben maximal 200'000 Franken. Der Kanton Bern gab heute entsprechende Eckwerte der mit Mader getroffenen Austrittsvereinbarung bekannt.

Vergangene Woche noch hatte es geheissen, zu den Details der Vereinbarung sei Stillschweigen vereinbart worden. Zu erfahren war einzig, dass der Kanton an Regula Mader keine Abgangsentschädigung zahle.

Diese Geheimniskrämerei um Maders Abgang wurde in verschiedenen Medienberichten kritisiert. Heute nun sah sich der Kanton veranlasst, bestimmte Punkte der Vereinbarung offenzulegen.

Die Umsetzung der Vereinbarung werde den Kanton maximal 200'000 Franken kosten, schreibt der Regierungsrat in einer Mitteilung vom Mittwoch. Dieser Betrag setze sich aus Bruttokosten inklusive Sozialabgaben des Arbeitgebers zusammen.

Bis aus Weiteres krank

Hätten sich die Parteien nicht auf eine Austrittsvereinbarung einigen können, wäre der Kanton unter Umständen verpflichtet gewesen, Mader noch zwei Jahre den Lohn zu zahlen, macht die Kantonsregierung gelten. Dies deshalb, weil Mader derzeit auf unbestimmte Zeit krankgeschrieben ist.

Die Chefin der Universitären Psychiatrischen Dienste Bern war in den letzten Monaten im Zusammenhang mit Personalfragen stark in die Kritik geraten. Für Schlagzeilen sorgte zunächst die Freistellung des ärztlichen Direktors Werner Strik, die später wieder rückgängig gemacht werden musste.

Für Wirbel sorgte wenig später auch ein Artikel in der «Weltwoche», wonach die UPD in ihrem Kader eine Titelschwindlerin beschäftige. Der Verdacht erhärtete sich und die Frau wurde entlassen.

(tke/aho/sda)

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