Die Kantone sollen im Rahmen der Unternehmenssteuerreform III mehr Geld vom Bund bekommen. Die Wirtschaftskommission des Ständerats (WAK) beantragt, dass ihr Anteil an der Bundessteuer 21,2 Prozent beträgt.

Das beschloss die Kommission mit 8 zu 2 Stimmen, wie die Parlamentsdienste am Donnerstag mitteilten. Die Kantone sollen dadurch mehr Spielraum zur Senkung der Gewinnsteuersätze erhalten. Der Bundesrat will den Kantonsanteil von 17 auf 20,5 Prozent erhöhen, was den Bund rund 1 Milliarde Franken pro Jahr kosten würde.

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Emissionsabgabe beibehalten

Bei dem von der WAK beantragten Anteil entgehen dem Bund zusätzliche 153 Millionen Franken. Diese Mindereinnahmen sollen kompensiert werden, indem die Emissionsabgabe auf Eigenkapital beibehalten wird. Das beantragt die Kommission mit 7 zu 4 Stimmen. Deren Abschaffung würde den Bund 228 Millionen Franken kosten. Die Mehrheit der WAK ist der Auffassung, dass es sich nicht um einen zentralen Punkt der Reform handelt.

Zentral ist hingegen die Patentbox, mit der Erträge aus Forschung und Entwicklung steuerlich entlastet werden. Mit grosser Mehrheit nahm die Kommission einen Antrag an, dass bei Eintritt einer Firma in die Patentbox die erste Steuerzahlung auf fünf Jahre verteilt werden kann.

Keine Nullbesteuerung

Eine knappe Mehrheit fand auch der Vorschlag, dass die Abzüge für Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen höchstens 150 Prozent des geschäftsmässig begründeten Aufwands betragen dürfen. Damit soll eine Nullbesteuerung und ein allzu starker kantonaler Steuerwettbewerb vermeiden werden. Die kumulierende Wirkung dieser Abzüge und der Patentbox soll allerdings nicht beschränkt werden.

Bei der Teilbesteuerung von Dividenden blieb die Kommission beim Vorschlag des Bundesrats, die Entlastung der Bemessungsgrundlage bei 30 Prozent zu vereinheitlichen. Anträge für eine Vollbesteuerung oder für die Teilbesteuerung nach geltendem Recht fanden keine Mehrheit.

Hohe Kosten

Auch die Einführung einer zinsbereinigten Gewinnsteuer lehnte die WAK ab, mit 6 zu 4 Stimmen. Eine solche wünscht sich die Wirtschaft, die meisten Kantone sprachen sich in der Vernehmlassung wegen der hohen Kosten jedoch dagegen aus.

Die Unternehmenssteuerreform III ist nötig, weil die Schweiz unter internationalem Druck die kantonalen Steuerprivilegien für Holdings und andere Spezialgesellschaften aufgeben muss. Mit einem Bündel von Massnahmen will der Bundesrat erreichen, dass die betroffenen Unternehmen trotzdem in der Schweiz bleiben. Eine davon ist die Patentbox, die Senkung der Gewinnsteuern in den Kantonen eine andere. Die Vorlage kommt in der Wintersession in den Ständerat.

(sda/ise)