Es ist ein Zufall, aber ein symbolträchtiger. Genau in dem Moment, da Emmanuel Macron und seine Frau am Mittwoch militärisch vor dem Bundeshaus empfangen werden, fällt in Paris ein wichtiges Urteil: Um 14 Uhr entscheidet der französische Kassationsgerichtshof im UBS-Steuerfall. Er dürfte den Fall zum Teil zur Neubewertung an die zweite Instanz zurückweisen. 

Die UBS wurde von zwei Instanzen schuldig gesprochen, zwischen 2004 und 2012 unversteuerte Gelder französischer Kunden und Kundinnen gewaschen zu haben. Zudem hätten UBS-Berater illegal in Frankreich Kundinnen angeworben. Der Kassationsgerichtshof urteilt nicht über den Sachverhalt als solchen, sondern darüber, ob das Berufungsgericht bei seinem Urteil vom Dezember 2021 das Recht korrekt angewandt hat. 

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Holger Alich
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