Uli Hoeness ist in seinem Prozess wegen Steuerhinterziehung zu einer Haftstrafe von 3,5 Jahre verurteilt worden. Das Landgericht München sprach den Präsidenten des FC Bayern München am Donnerstag wegen Steuerhinterziehung in sieben Fallen schuldig. Richter Rupert Heindl erklärte am Donnerstag, die vor gut einem Jahr gestellte Selbstanzeige sei wegen fehlender Unterlagen unzureichend gewesen und schone den FC-Bayern-Präsidenten nicht vor einer Strafe. Zudem hätten der Wurstfabrikant und seine Berater nachgeforderte Dokumente nur schleppend eingereicht. Der Richter rechnete Hoeneß aber an, dass er von sich aus die Hinterziehung gestand. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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Hoeness bleibt trotz seiner Verurteilung zu einer Haftstrafe ohne Bewährung zunächst auf freiem Fuss. Das Landgericht München hielt den gegen Hoeness bestehenden Haftbefehl zwar aufrecht. Dieser bleibt nach den Worten von Richter Rupert Heindl aber ausser Vollzug gesetzt. Hoeness blickte beim Urteilsspruch zu Boden, seine Mundwinkel zuckten.

Hoeness geht in Revision

Sein Anwalt will nun Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen. «Wir werden das Urteil natürlich mit dem Rechtsmittel der Revision angreifen», sagte Hanns Feigen in München.  Nächste Instanz wäre der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. 

Hoeness hatte am 17. Januar 2013 eine Selbstanzeige wegen von ihm nicht versteuerter Erträge in der Schweiz erstattet. Bereits kurz danach stufte die Staatsanwaltschaft diese aber als unwirksam ein und leitete ein Verfahren gegen Hoeness ein. Im Prozess stellte sich heraus, dass Hoeness statt der angeklagten 3,5 Millionen Euro sogar 27,2 Millionen Euro an Steuern hinterzog.

Das Gericht blieb mit seinem Urteil zwei Jahre unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Anklagevertreter Achim von Engel hatte fünf Jahre und sechs Monate Haft gefordert. Von den sieben Fällen von Steuerhinterziehung seien vor allem die ältesten besonders schwer, weshalb der Strafrahmen die fünf Jahre für einfache Hinterziehung überschritten sei, hatte von Engel seine Forderung begründet. Hoeness habe kriminelle Energie an den Tag gelegt. Die Verteidigung des FC-Bayern-Präsidenten hatte indes die Einstellung des Verfahrens gefordert oder allenfalls eine Bewährungsstrafe.

Unterlagen lückenhaft

Die Staatsanwaltschaft hatte  bei ihrer Strafforderung argumentiert, die Selbstanzeige des 62-Jährigen sei unwirksam, weil die notwendigen Unterlagen zunächst lückenhaft gewesen und dann zu spät vorgelegt worden seien. Zwar sei dem Angeklagten anzurechnen, dass er die Hinterziehung gestanden habe und der Fall in der Öffentlichkeit hohe Wellen schlage, das seien aber keine ausreichenden Gründe für eine Bewährungsstrafe.

Auch seine «Lebensleistung» helfe ihm nicht: In der Zeit, in der Hoeness in Deutschland 25 Millionen Steuern gezahlt habe, habe er in der Schweiz mehr als 27 Millionen hinterzogen. Zudem habe er auf das schliesslich geplatzte Steuerabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz gepokert. Darin war vorgesehen, dass Steuersünder unter bestimmten Bedingungen straffrei bleiben konnten.

Strafforderung «völlig verfehlt»

Hoeness' Verteidiger Hanns Feigen hatte die Strafforderung als «völlig verfehlt» bezeichnet und für seinen Mandanten die Einstellung des Verfahrens, höchstens eine Bewährungsstrafe verlangt. Die Selbstanzeige habe lediglich kleinere Fehler enthalten, sei aber an sich wirksam. Er kündigte an, der Wurstfabrikant werde die ausstehende Steuerschuld von gut 27 Millionen Euro begleichen – «unter Aufbietung aller Kräfte». Auf die Höhe der hinterzogenen Summe komme es für das Urteil, das später am Donnerstag folgen soll, nicht an.

Zudem habe sein Mandant bereits durch die Empörung in der Öffentlichkeit gelitten. «Das Urteil scheint schon ausserhalb dieses Gerichtssaals getroffen worden zu sein», hatte der Jurist gesagt. «Idioten standen am Zaun. Idioten haben Drohbriefe geschrieben bis hin zu Morddrohungen.» Ausserdem seien die Gewinne, auf die seinerzeit die Steuern angefallen seien, längst verloren. Die Nachzahlung müsse Hoeness nun aus anderen Mitteln aufbringen.

(sda/reuters/me/sim)

 
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