In einem neunseitigen Dokument analysieren Spezialisten des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) die Folgen eines hypothetischen Beitritts der Schweiz zum Europäische Wirtschaftsraum (EWR). Die «Neue Zürcher Zeitung» berichtete heute über das Papier, das der Nachrichtenagentur SDA vorliegt.

Vor allem aus den Reihen der CVP wurde in den vergangenen Monaten die Variante eines EWR-Beitritts propagiert. Auch der Präsident des Efta-Gerichtshofs, der Schweizer Carl Baudenbacher, empfiehlt der Schweiz den EWR-Beitritt anstelle des vom Bundesrat favorisierten Weges, dem Europäischen Gerichtshof eine wichtigere Rolle einzuräumen.

Partner-Inhalte
 
 
 
 
 
 

Reformen notwendig

Die EDA-Analyse zeigt jedoch, dass ein EWR-Beitritt auch mehr als 20 Jahre nach der Ablehnung an der Urne politisch wohl chancenlos wäre. Die Schweiz wäre laut dem Papier beispielsweise gezwungen, die Unionsbürgerrichtlinie der EU zu übernehmen, welche die ohnehin umstrittene Personenfreizügigkeit noch ausdehnen würde. Es würde für EU-Bürger einfacher, in die Schweiz zu ziehen.

Die Post-, Telekommunikations- und Energiemärkte müssten weiter liberalisiert werden. Die Post würde etwa ihr Monopol auf Briefe unter 50 Gramm verlieren. Eine Staatsgarantie für Kantonalbanken wäre nicht mehr statthaft und das Pensionskassensystem müsste reformiert werden.

Ein EWR-Beitritt würde laut EDA-Papier auch die drängendsten Probleme mit Brüssel kaum beheben. Im EWR gebe es «keine Lösung», um Meinungsverschiedenheiten zwischen der Schweiz und der EU zu lösen, schreiben die Experten. Bei Entscheiden des Efta-Gerichtshofs, er wäre hauptsächlich zuständig für Fragen zu den bilateralen Abkommen, wäre die Schweiz stets in der Minderheit.

Gefahr eines Einflussverlusts

Die Schweiz wäre in der Zusammenarbeit mit der EU zudem stark angewiesen auf Einigungen mit den übrigen Efta-Staaten Norwegen, Island und Liechtenstein, die der EU nicht angehören, aber dem EWR beigetreten sind. Tendenziell würde dies gegenüber der heutigen Situation mit gemischten Ausschüssen einen Einflussverlust bedeuten.

In vielen Sektoren sei die Schweiz zudem über bilaterale Verträge recht gut integriert und übernehme EU-Recht sogar rascher als EWR-Staaten, hält der Bericht fest.

Tendenziell mehr Wachstum

Vorteile sieht das EDA am ehesten noch für die wirtschaftliche Entwicklung. Beispielsweise könnte der Marktzugang zur EU, vor allem für den Finanzsektor, gewährleistet werden. Das würde auch Rechtssicherheit bringen. Insgesamt hätte der Beitritt «tendenziell positive Auswirkungen auf das Wachstum», heisst es im Papier.

Bei dem internen Papier handle es sich um ein mehrere Monate altes Dokument, sagte EDA-Kommunikationschef Jean-Marc Crevoisier. Es sei im Zuge der politischen Diskussionen um einen EWR-Beitritt erstellt worden und sollte die Fakten rund um einen allfälligen Beitritt aufzeigen.

Verhandlungen im Herbst

Der Bundesrat entschied sich Ende Juni bekanntlich für einen anderen Weg, um die lange gärenden Probleme mit der EU um institutionelle Fragen zu lösen. Bei der Auslegung der bilateralen Abkommen soll künftig der Europäische Gerichtshof (EuGH) das letzte Wort haben.

Allerdings will sich der Bundesrat vorbehalten, nicht genehme EuGH-Urteile nicht umzusetzen - mit dem Risiko, dass die EU ein Abkommen suspendieren würde. Zudem formulierte die Landesregierung «rote Linien», die sie nicht überschreiten will. Die flankierenden Massnahmen für den Arbeitsmarkt gelten zum Beispiel als unantastbar.

Für die Verhandlungen mit Brüssel strebt der Bundesrat nach den Sommerferien ein Verhandlungsmandat an. Bei der EU dürfte der gleiche Schritt bis Ende Jahr dauern, da alle 28 Mitgliedsstaaten zustimmen müssen. Danach können Verhandlungen beginnen.

(tno/aho/awp/sda)