Der Bundesrat soll ab sofort auf Notrecht verzichten und weitere Eingriffe in die Wirtschaft während der Corona-Krise tunlichst vermeiden. Das verlangt die SVP-Fraktion des eidgenössischen Parlaments in einer Mitteilung vom Samstag.

Die SVP wehrt sich gegen weitere staatliche Eingriffe, insbesondere bei den Geschäftsmieten, wie sie schreibt. Die Begründung, wonach Mieterlasse «nichts anderes als eine staatlich angeordnete Enteignung» wären, lässt einen allerdings etwas ratlos zurück.

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Der Luzerner Staatsrechtler Peter Rickli – Ex-Rektor der Uni Luzern und frühere Vizedirektor des Bundesamtes für Justiz – sagte vor zwei Wochen zur «Handelszeitung» das Gegenteil: nämlich dass die Anordnungen des Bundesrates zur coronabedingten Schliessung von Betrieben einer temporären Enteignung gleichkämen. Deshalb werde der Staat teilweise entschädigungspflichtig für den Nutzungsverlust der Gewerbemieter.

Billige Kritik im Nachhinein 

Die grösste Fraktion des Parlaments kritisiert zudem den Bundesrat für seine restriktiven Massnahmen der vergangenen Wochen. Die Gefährlichkeit der Pandemie sei anfänglich überschätzt worden. «Die prognostizierte Katastrophe ist nicht eingetroffen», so SVP-Präsident Albert Rösti an einer Pressekonferenz.

Das Argument scheint etwas billig zu sein, denn zurückblickend ist man immer schlauer. Der Bundesrat entschied am 16. März mit den ihm damals zur Verfügung stehenden Informationen. Diese zeigten sowohl die Möglichkeit einer Katastrophe als auch eines glimpflichen Verlaufs. Doch Gewissheit gab es nicht, die Fallzahlen spiegelten die Lage von Anfang März.

Darüber hinaus schweigt sich die SVP darüber aus, in wie weit die vom Bundesrat angeordneten Notmassnahmen mithalfen, die Situation herbeizuführen, wie sie sich heute zeigt. Es ist unbestritten, dass die Social-Distancing-Regeln und die temporäre Einschränkung des öffentlichen Lebens zur Eindämmung des Virus beitragen.

Kein Notrecht bei zweiter Welle?

Mit einem Vorstoss verlangt die SVP jetzt, dass bei einer allfälligen zweiten Corona-Welle auf einen Lockdown verzichtet werde. Hingegen sei auf die Grenzöffnung gegenüber EU-Arbeitnehmern und im Entsendewesen zu verzichten, so die Fraktion. Damit folgt sie der ideologischen Linie der Partei, die die Personenfreizügigkeit eindämmen will. Von Schweizer Unternehmen werde jetzt erwartet, dass sie zuerst arbeitslose Schweizer einstellten. Weitere Stützungsgelder müssten zwingend zuerst vom Parlament bewilligt werden.

Von arbeitslosen Inländern, also Schweizern und Ausländern mit Aufenthaltsbewilligung, spricht sie in ihrer Mitteilung aber nicht. Damit ruft sie zu einer diskriminierenden und letztlich illegalen Einstellungspolitik auf. Die Verfassung verbietet im Artikel 8 eine Diskriminierung nach Herkunft.

Effizienter Bundesrat

Wie geht es weiter? Am Montag nimmt das Parlament seine Arbeit in Bern auf. Die Traktanden sind seit Freitagnacht auf der Homepage des Parlaments publiziert. Das wichtigste Geschäft ist die Bewilligung der Notkredite und die Überführung des Notrechts ins ordentliche Recht.  Mit Spannung erwartet wird, ob es das Parlament schafft, eine Notverordnung in eigener Kompetenz zu verabschieden. Eine solche drängt sich im Bereich des Streits um Mieterlasse und temporäre Anordnungen im Mietrecht auf. Selbst die Vermieter fordern eine Klärung dessen, ob Gewerbemieter den Vermietern während des Lockdowns den Mietzins schulden.

Zur Diskussion stehen rund 40 Vorstösse, alle im Kontext von Corona. Damit das Parlament diese behandeln kann, braucht es je die Antwort des Bundesrates zu jedem Vorstoss. In normalen Zeiten dauert dies Monate. Doch diesmal ist das Gegenteil der Fall: Der Bundesrat hat am Freitagabend sämtliche rund vierzig Vorstösse bereits beantwortet.

BERN, 14.8.2019. Andreas Valda, Redaktor Handelszeigung. Foto: Daniel Rihs / 13 Photo
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