Das sagte Cornelia Lüthy, Vizedirektorin des Staatssekretariats für Migration (SEM), am Montag vor den Bundeshausmedien in Bern. «Die generelle Ausnahme für Freizügigkeitsberechtigte gilt in dieser Situation nicht.» Schweizerinnen und Schweizer könnten aber weiterhin aus diesen Ländern in die Schweiz heimkehren, erklärte Lüthy. Die Situation und die Massnahmen würden laufend überprüft. Dies geschehe in Absprache mit anderen Ländern, insbesondere den Schengen-Staaten.

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Personen, die seit 14. Dezember aus Grossbritannien oder Südafrika eingereist sind, müssen sich in Quarantäne begeben, wie Michael Gerber, stellvertretender Leiter Abteilung Recht beim Bundesamt für Gesundheit (BAG), sagte. Welche weiterführenden Massnahmen sinnvoll sind, darüber werde jetzt diskutiert.

Die Regelung trifft nach Angaben des SEM Personen, die für kurze Zeit in die Schweiz einreisen, also in erster Linie Touristinnen und Touristen. Ausländerinnen und Ausländer, die einen gültigen Aufenthaltstitel in der Schweiz haben, dürfen weiterhin einreisen.

Impfstoff sollte wirken

Die Europäische Arzneimittel-Agentur EMA rechnet damit, dass der Impfstoff der Firmen Pfizer und Biontech auch gegen die neu aufgetretene Coronavirus-Variante wirksam ist.

«Zu diesem Zeitpunkt gibt es keinen Beweis für die Annahme, dass der Impfstoff nicht gegen die neue Variante wirken könnte», sagte EMA-Direktorin Emer Cooke am Montag in Amsterdam. Über die neue Virus-Variante müssten aber noch mehr Informationen gesammelt werden.

Die EU-Behörde hatte zuvor die bedingte Marktzulassung des Impfstoffes in der EU empfohlen. Das sei ein grosser Schritt, sagte die Direktorin, warnte aber: «Wir haben noch nicht den Wendepunkt der Pandemie erreicht.»

Die Skigebiete im Kanton Graubünden bleiben offen

Die Skigebiete im Kanton Graubünden bleiben über die Feiertage offen, sofern sich die epidemiologische Lage und die Spitalkapazitäten nicht massgeblich ändern. Das gab die Bündner Regierung am Montag in Chur bekannt.

Regierungsrat Marco Caduff (CVP) sprach am Montag in Chur vor den Medien von einer «hochdynamischen Lage», die täglich neu beurteilt werden müsse.

Ohne massgebliche Änderung der Situation wird die Regierung am 29. Dezember 2020 neu entscheiden. Zudem bereitet sich der Kanton intensiv darauf vor, ab dem 4. Januar mit ersten Impfungen starten zu können.

(awp/sda/tdr)