Es kommt einem vor, als gäbe es den 1. August heuer zum letzten Mal: Die Feuerwerksbranche hofft für dieses Jahr, aus dem Vollen schöpfen zu können. Denn Pyrotechnik mit mehr als 1000 Gramm Netto-Explosivmasse kann ab 2014 nicht mehr frei verkauft werden – «20min.ch» berichtete über die Neuerung.

Ab kommendem Jahr ist für das Abbrennen von grösseren Feuerskörpern mindestens ein Tageskurs vorzuweisen. Dieser kostet 500 Franken und ist laut Feuerwerksexperten dermassen einfach, dass sie von einer Schikane sprechen.

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Grosse Feuerwerkskisten betroffen

Betroffen von der neuen Regelung sind vor allem grosse Batterien – also Kompaktfeuerwerke, die – ein Mal gezündet – ein vorgegebenes Feuerwerk in den Himmel schiessen. Das Kaliber der Schüsse beträgt 50 Millimeter oder mehr, die Preise bewegen sich zwischen hundert und einigen tausen Franken pro Batterie.

Beliebt sind diese Feuerwerke nicht nur zum 1. August und Silvester, sondern auch an Geburtstagen, Hochzeiten und bei der Hotellerie.

Begeistert über die Neuerung, die vor allem mit Sicherheitsüberlegungen begründet wird, ist die Feuerwerksbranche in der Schweiz nicht. Sie ist laut Auskunft von Kennern – gerechnet an den Verkaufsumsätzen – rund 40 Millionen Franken schwer.

Einbusse von 8 Millionen

Wie handelszeitung.ch in Erfahrung brachte, rechnet die Feuerwerksbranche mit einem Verkaufseinbruch von bis zu 20 Prozent – also bis zu 8 Millionen Franken. Detaillierte Zahlen über die Feuerwerksumsätze in der Schweiz gibt es allerdings nicht.

Kleinere Händler geben sich bedeckt, was Verkaufszahlen anbelangt – doch viele befürchten ein Minus von rund einem Drittel. Nicht nur die Regelung mit der Beschränkung auf 1000 Gramm Netto-Explosivmasse macht den Händlern Kopfweh, sondern auch die Transportbestimmungen für Feuerwerk. So darf in einem Auto nicht mehr als fünf Kilogramm Netto-Explosivmasse transportiert werden.

Wie einige Feuerwerkshändler betonen, verstärkt die Polizei dieses Jahr die Kontrollen. Wer zum Beispiel mit einigen grossen Vulkanen (je 700 Gramm) und Raketen erwischt wird, macht sich schon strafbar.

Schon heute geregelt

Schon heute ist der Verkauf von Feuerwerken mit über 1000 Gramm klar und streng geregelt. So muss der Verkäufer dem Kunden die Sicherheitsvorschriften erläutern und sich nachher in einem im Doppel ausgestellten Protokoll absichern. Ausserdem muss das Feuerwerk persönlich abgeholt werden.

Um die befürchteten finanziellen Einbussen abfedern zu können, greifen die Feuerwerkskonstrukteure in die Trickkiste und setzen auf kleinere Kompositionen mit jeweils 990 Gramm Netto-Explosivmasse. Doch das werde kaum reichen, sind sich die Feuerwerkshändler sicher.

Zudem glauben viele, dass ein schweres Kompaktfeuerwerk mit einmaliger Zündung sicherer ist, als das Verwenden von vielen kleineren Batterien.

Für diesen 1. August gilt: Wer will, lässt es nochmals so richtig krachen.