Die Umsetzung des Staatsvertrages zum Flugverkehr am Flughafen Zürich geht in eine neue Runde: Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat einen Bericht mit verschiedenen Anflugrouten in die Konsultation gegeben. Nicht mehr enthalten ist der gekröpfte Nordanflug.

Die Kantone Zürich, Aargau, Schaffhausen, Thurgau, St. Gallen und Schwyz, die Flughafen Zürich AG sowie die Flugsicherung Skyguide können sich bis 15. November zum Bericht äussern, wie das BAZL mitteilte. Im Bericht sind sechs mögliche Varianten für die Anflüge von Norden, Osten und Süden enthalten.

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Nicht mehr als Option enthalten ist im Bericht der gekröpfte Nordanflug. Dieser sei «technisch als nicht machbar» taxiert worden, sagte BAZL-Sprecher Urs Haldimann. Vor allem der Kanton Aargau hatte sich vehement gegen diese Anflugvariante über die Atomanlagen im unteren Aaretal gewehrt.

Neu beschrieben werden im Bericht zu den Anflugsrouten dagegen die so genannten gekrümmten West- und Ostanflüge. Die beiden Varianten seien allerdings noch «Zukunftsmusik», erklärte Haldimann. Die technische Umsetzung dieser Anflugvarianten bedürfte noch verschiedener Abklärungen.

Laut BAZL zeigt der Bericht Vor- und Nachteile der sechs Varianten auf und ermögliche so eine «fundierte Diskussion». Entscheidende Kriterien zur Beurteilung der Varianten seien Sicherheit, Kapazität und Lärmschutz. Weil Änderungen bei den Anflügen sich auch auf das Abflugregime auswirken, wird auch dieses in die Abklärungen einbezogen.

Mögliche Variante im SIL festlegen

Die Betriebsvarianten, die eine Umsetzung des Staatsvertrages ermöglichen, müssen im Rahmen des Sachplans Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) festgelegt und im entsprechenden Objektblatt festgeschrieben werden. Mit dem SIL definiert der Bund den raumplanerischen Rahmen für die Entwicklung des Flughafens.

Nach Abschluss der Konsultation wird das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) entscheiden, welche Optionen in das SIL-Objektblatt aufgenommen werden. Dazu müssen laut BAZL auch noch Lärmberechnungen durchgeführt werden.

Voraussichtlich in der ersten Hälfte 2013 könnten sich die betroffenen Kreise dann nochmals äussern. Das SIL-Objektblatt will der Bundesrat laut BAZL bis Ende 2013 genehmigen.

Staatsvertrag noch in der Vernehmlassung

Unabhängig von diesem Verfahren will der Bundesrat Ende des laufenden Jahres den eidgenössischen Räten die Botschaft zum Staatsvertrag mit Deutschland vorlegen. Die Vernehmlassung dazu dauert noch bis zum 25. Oktober. Damit der Vertrag in Kraft treten kann, müssen ihn die Parlamente beider Länder ratifizieren.

Der Staatsvertrag legt die Rahmenbedingungen für die An- und Abflüge über süddeutsches Gebiet fest. Er sieht vor, dass Anflüge auf den Flughafen Zürich am Abend künftig drei Stunden früher als heute über Schweizer Gebiet stattfinden, nämlich ab 18 Uhr.

Deutschland verzichtet im Gegenzug auf eine zahlenmässige Begrenzung der Anflüge über deutsches Gebiet. An Werktagen dürfen Flugzeuge bereits ab 6.30 Uhr über Süddeutschland anfliegen, eine halbe Stunde früher als heute.

(tke/aho/sda)