Die EU hat sich auf eine Reform des Urheberrechts verständigt. Diese sieht unter anderem die Einführung eines EU-weiten Leistungsrechts vor, das dafür sorgen soll, dass beispielsweise Online-Plattformen wie Google oder Facebook für die Verwendung von bereits veröffentlichten Online-Artikeln zahlen müssen. Auch andere Rechteinhaber, Rundfunkanstalten und Künstler sollen dafür entschädigt werden, wenn Songs oder Videos von Online-Portalen verbreitet werden. «Einigung erzielt beim Copyright! Die Europäer werden endlich moderne, dem digitalen Zeitalter angemessene Copyright-Regeln haben», schrieb Digitalkommissar Andrus Ansip am Mittwoch auf dem Kurznachrichtendienst Twitter. Das Europäische Parlament muss der Einigung noch zustimmen.

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Die Debatte über die Neuregelung der 20 Jahre alten Bestimmungen läuft seit zwei Jahren. Auf beiden Seiten führte die Diskussion zu ausgeprägter Lobbyarbeit. Deutsche Zeitungsverlage wie beispielsweise Axel Springer kämpfen seit Jahren dagegen, dass Google kurze Nachrichtentexte von deren Internetseiten kostenlos auf seinem eigenen, werbefinanzierten News-Portal übernimmt. Der US-Konzern weigert sich, dafür eine Vergütung an die Verleger zu zahlen.

Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) begrüssten die Einigung. Die Übereinkunft sehe auch die Einführung eines europaweiten Publisher's Right vor, das den Verlagen erstmals die Chance biete, mit den großen Tech-Plattformen über die Nutzung ihrer Inhalte zu einem fairen Preis zu verhandeln, teilten BDZV und VDZ mit. Dieses Recht werde digitale Innovationen fördern und die Vielfalt professioneller digitaler Medienangebote deutlich erhöhen. Es sei eine wichtige Voraussetzung für die Zukunft des freien und unabhängigen Journalismus in der digitalen Ära. 

(reuters/bsh/mbü)