Die geltende Härtefallhilfe des Bundes wird harsch kritisiert. Sie sei uneffizient, langsam, bürokratisch, sagen Gewerbetreibende. Dies, weil 26 Kantone sie nach eigenen Regeln umsetzen. Dies zeigte soeben auch eine Umfrage der «Handelszeitung».

Doch dank dem föderalen Experiment gibt es auch Lichtblicke. Drei Kantone zeigen beispielhaft, wie die künftige Bundeshilfe aussehen könnte: Aargau, Schaffhausen und das Wallis. Der Bundesrat entscheidet voraussichtlich am Mittwoch, wie es mit der Bundes-Härtefallhilfe weitergeht.

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Aargau: Hier kleine, da mittlere Unternehmen

Im Aargau wird unterschieden zwischen kleinen und mittelgrossen Unternehmen. Die kleinen werden automatisiert behandelt, die Grösseren von Hand beurteilt. Der Aargau hat die Grenze bei 200'000 Franken Umsatz pro Jahr definiert (im Schnitt der Jahre 2018 und 2019).

Die kleinen Firmen geben ihre Firmendaten online in einer Selbstdeklaration ein. Diese Angaben werden mit einer Software halbautomatisch auf Plausibilität überprüft. Darauf fällt der Entscheid (manuell) und der Kanton zahlt A-fonds-perdu-Beiträge von maximal 10 Prozent des Umsatzes – so hoch wie es der Bund vorgibt.

Entscheid innert einer Woche

«Im Sinne der Missbrauchsbekämpfung erfolgen stichprobenweise nachträgliche Überprüfungen», sagt der zuständige Departementssekretär Hans-Peter Fricker.

Einfache Gesuche sollen innert einer Woche entschieden werden. Bis zur Zahlung an die Firma vergehen dann weitere 48 Stunden. Per Ende Jahr haben sich 229 Unternehmen auf der digitalen Gesuchsplattform des Aargaus registriert. Davon haben: 51 die Kriterien nicht erfüllt, 122 waren daran, die Unterlagen bereitzustellen und 56 haben den Antragsprozess abgeschlossen. Per 4. Januar 2021 erhielten 9 Unternehmen A-fonds-Perdu-Beiträge von gesamthaft 420 000 Franken ausbezahlt.

Fricker rechnet mit 1'700 Gesuchen, davon 1'300 Firmen von mit unter 200'000 Franken Umsatz, die von diesem Verfahren profitieren könnten. 

Selbstdeklaration für zu A-fonds-perdu-Hilfe

Das Verfahren mit der Selbstdeklaration gleicht das Verfahren der Covid-19-Kredite des Bundes vom Frühjahr. Auch dort stützten sich die Banken – im Auftrag des Bundes – auf eine Selbstdeklaration der Firmen. Letztere erhielten die Kredite innert Stunden oder Tagen ausbezahlt.

Oft kritisieren die Betriebe, dass die 10 Prozent A-fonds-Perdu-Beiträge die wahren offenen Kosten nie decken würden. Der Kanton Aargau weiss das auch. Deshalb hilft er betroffenen Betrieben auch über die 10-Prozent-Umsatzgrenze hinaus mit einem Kredit, der den Liquiditätsengpass der Firma feststellt. «Es wird nicht der Umsatzverlust kompensiert, sondern ein Liquiditätsengpass überbrückt, welcher in den nächsten rund zwölf Monaten aus dem Umsatzverlust resultiert», sagt Fricker. «Das heisst, es werden die fehlenden Mittel werden ergänzt.»

Bei Problemen hilft der Treuhänder

Der Aargau hat auch festgestellt, dass viele Kleinfirmen Mühe haben, die richtigen Daten im Onlinetool einzugeben. «Gerade bei kleineren Unternehmen bemerken wir grössere Lücken bezüglich Buchhaltungswissen vorhanden. Sie sind mit einer Liquiditätsplanung überfordert.»

Deshalb unterstützt der Kanton Firmen mit 1000 Franken Hilfe, falls sie die Hilfe eines privaten Treuhändern beanspruchen, die ihnen beim Ausfüllen des Onlineformulars helfen. Treuhänder werden über eine Helpline eines externen Anbieters, der im Auftrag des Kantons arbeitet, vermittelt.

Schaffhausen: Fixe Kosten statt Einnahmen

Andere Wege geht auch Schaffhausen. Auch dieser Kanton kennt die bundesweite Kritik des Gewerbes an den zu tiefen A-fonds-Perdu-Zahlungen von 10 Prozent des Umsatzes. «Den Umsatzverlust erachten wir als eine suboptimale Bemessungsgrundlage für die Ausrichtung von A-fonds-Perdu-Beiträgen», sagt Daniel Sattler; er ist Sekretär des Volkswirtschaftsdepartements. «Bei uns werden für die Bemessung des A-fonds-Perdu-Härtefallbeitrags die fixen sowie die nicht vermeidbaren variablen Kosten der Gesuchsteller den effektiv erzielten und erzielbaren Einnahmen gegenübergestellt.» Die Differenz wird dann ausbezahlt.

Die Details findet man auf der Homepage des Kantons.

Seit September 2020 seien 125 Unternehmen und Einzelfirmen beraten worden, sagt Sattler: «In 30 Fällen wurden die Gesuche bereits ausgearbeitet und rund die Hälfte davon formell eingereicht.»

Doch mit seinem innovativen Vorgehen riskiert der Kanton einen Konflikt mit dem Bund. Denn wenn Schaffhausen grosszügiger ist als dass der Bund vorgeschrieben hat, werden die Bundesbeiträge an die Unternehmen im Munot-Kanton anteilsmässig gekürzt.

Die Frage der Saisonalität

Das bestätigt Sattler: «Die Bundesvorgaben haben somit nur Auswirkungen auf den Rückerstattungs-Anspruch des Kantons. In welchem Umfang die kantonalen Beiträge den Bundesvorgaben entsprechen, wird mit dem Bund zu klären sein». Er könne deshalb momentan keine verbindliche Aussage machen, ob die Schaffhauser Variante dem Covid-19-Gesetz des Bundes entspricht.

Schaffhausen entschied sich zu diesem Weg, weil man sah, dass viele Unternehmen gute Sommermonate hatten. Viele unter ihnen dürften das Bundeskriterium von mindestens 40 Prozent Umsatzverlust, damit sie Hilfe erhalten, deshalb nicht erfüllen. «Aus diesem Grund stützt der Kanton Schaffhausen auf die nicht gedeckten Kosten ab», sagt Sattler – womit er dem Gewerbe weit entgegenkommen dürfte.

Auch der Kanton Bern tendiert in diese Richtung. Auf Anfrage sagt das zuständige Wirtschaftsdepartement: «Der tatsächliche Unterstützungsbeitrag wird aufgrund der im Gesuch des Unternehmens nachgewiesenen Fixkosten berechnet.»

Wallis: Hilfen je nach Branche

Im Wallis weiss man schon seit zwei Monaten, wie schwierig die Lage für die dortigen Firmen ist. Der Grund? Der Kanton verfügte bereits im November die Schliessung ganzer Branchen, darunter des Gastrogewerbes. Um ihnen zu helfen, führte dieser Kanton das ein, was voraussichtlich der Bundesrat am Mittwoch vorschlagen wird: Härtefallhilfe nach Branchen.

Gesondert behandelt werden die Reisebranche und die Eventbranche, die nicht von einer vollständigen Schliessung betroffen sind, aber grosse Einbussen verzeichnen: Sie erhalten rund 3 Millionen Franken.

«Je nach Einzelfall...»

Alle anderen Firmen, die ganz geschlossen sind – darunter die Gastrobranche – erhalten derzeit Akontohilfezahlungen für den Januar, ohne genau nachweisen zu müssen, wie viel Verlust verloren geht. Sie müssen sich dafür online registrieren, ähnlich wie beim Antrag auf Kurzarbeit. Danach fliesst die Hilfe, solange die Firmen geschlossen oder stark beeinträchtigt sind. 

Die Hilfe ist derzeit auf 10 Prozent des Umsatzes reduziert, so wie es der Bund will. «Aber wir können davon abweichen und je nach Einzelfall mehr auszahlen, auch wenn wir wissen, dass der Bund uns diesen höheren Hilfebeitrag nicht vergütet», sagt der dortige Chefbeamte Eric Bianco, verantwortlich für Wirtschaftsförderung.

Zwischen Gesuch-Einreichung und Auszahlung dauert es etwa drei Wochen. Im Dezember gab der Kanton 3 Millionen Franken aus, im Januar werden es weitere 7 bis 10 Millionen sein. Das Wallis hat von allen Kantonen bisher am meisten Härtefallhilfe ausbezahlt, nämlich 6 von 8.5 Millionen Franken, wie die HZ-Umfrage zeigt. Diese Zahlungen erfolgten sogar schon bevor der Bund seine Hilfegelder am 18. Dezember beschlossen hat.

Die Bundeshilfe sei kein Kriterium, sagt Bianco. Was zählt, sei die Bedürftigkeit einer Branche. Deshalb klagt im Wallis das Gewerbe praktisch nicht über «geizige Kantone», so wie es dies in der Deutschschweiz verbreitet der Fall ist.

Selbstkritik Guy Parmelins

Die Kritik ging am Bundesrat nicht spurlos vorüber. An Weihnachten sagte Wirtschaftsminister Guy Parmelin, dass der Bund sich bei der Härtefallhilfe bewegen müsse. «Es hat sich in der Tat gezeigt, dass die Vorgaben des Bundes für Härtefälle zu kompliziert sind und die Verfahren zu lange dauern», sagte der Bundesrat der «Sonntagszeitung». «Wir arbeiten hart daran, das zu verbessern. Ich appelliere auch an die Kantone, hier vorwärtszumachen.» Vorwärts machen muss jetzt aber der Bund.

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BERN, 14.8.2019. Andreas Valda, Redaktor Handelszeigung. Foto: Daniel Rihs / 13 Photo
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