Sex mit Minderjährigen ist nach Auffassung von Indiens Oberstem Gerichtshof auch bei verheirateten Paaren als Vergewaltigung anzusehen. Mit seinem Urteil vom Mittwoch stellte sich das Gericht gegen die indische Regierung, die die Bestrafung von ehelicher Vergewaltigung als Gefahr für die Institution der Ehe ansieht.

Das Oberste Gericht berief sich auf die Tatsache, dass Minderjährige in Indien offiziell gar nicht heiraten dürfen.

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Millionen Minderjährige verheiratet

Offiziell ist das ehemündige Alter in Indien mit 18 Jahren erreicht. Dennoch werden immer noch Millionen Minderjährige zur Heirat gezwungen.

Besonders in ärmeren, ländlichen Regionen gilt eine frühe Heirat nach wie vor als finanzielle und moralische Absicherung. Angefangen bei jungen Frauen, die wegen ihrer Ehemänner die Schule abbrechen, bis hin zu erheblichen Gesundheitsrisiken durch frühe Geburten sind die Folgen von minderjährigen Eheschliessungen oft verheerend.

Mehr Schutz für die Opfer

Im indischen Recht waren verheiratete Paare bisher vom Straftatbestand der Vergewaltigung ausgenommen. Nicht einvernehmlicher Geschlechtsverkehr mit Minderjährigen war somit straffrei, wenn er im Verbund der Ehe stattfand.

Der Anwalt Vikram Srivastava, der den Antrag zur Reform des Gesetzes eingereicht hatte, begrüsste die Entscheidung, da sie minderjährigen Opfern Schutz biete. «Wenn jemand ein Mädchen unter 18 Jahren heiratet und dieses innerhalb eines Jahres Beschwerde wegen nicht einvernehmlichen Geschlechtsverkehrs einreicht, kann der Ehemann strafrechtlich wegen Vergewaltigung verfolgt werden», sagte Srivastava dem Nachrichtensender NDTV.

Zurzeit verhandeln indische Gerichte über die Gesetzeslage zur Vergewaltigung in der Ehe, die bisher keinen Strafbestand darstellt.

(sda/gku)