Die Co-Präsidentin des Initiativkomitees für die Konzernverantwortungsinitiative (KVI), Monika Roth, schrieb in der «Handelszeitung»: «Konzerne mit Sitz in der Schweiz verletzen immer wieder die Menschenrechte und ignorieren minimale Umweltstandards.» Die Aussage ist plakativ und setzt Schweizer Unternehmen auf die Strafbank. Allein: Belege für die Behauptung fehlen.

Stattdessen zeichnet die Autorin ein allzu rosiges Bild der Auswirkungen der Initiative auf die Wirtschaft. Sie stellt sich auf den Standpunkt, es sei keine Klagewelle zu befürchten, weil die Hürden für eine Klage in der Schweiz sehr hoch seien. Das lockt zum Widerspruch.

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Erstens: Die Autorin führt aus, ein Kläger müsse im Falle eines Prozesses vor einem Schweizer Gericht konkrete und stichhaltige Beweise vorbringen. Das ist falsch, denn die Initiative sieht die sogenannte Umkehr der Beweislast vor. Daraus ergibt sich, dass der Kläger im Prozess lediglich Behauptungen über die Verursachung eines Schadens machen muss. Erscheinen diese nicht unbegründet, ist es Sache der eingeklagten Firma, nachzuweisen, dass sie alle erdenkliche Sorgfalt aufgewendet hat, um einen Schaden abzuwenden.

Zweitens: Die Autorin erwähnt, ein Unternehmen könne zur Entlastung nachweisen, es habe sich zur Erfüllung seiner Sorgfaltspflichten gut organisiert und die entsprechenden Prozesse umgesetzt. Nur: Was heisst das in der Praxis? Viel, sehr viel Bürokratie. Bei Annahme der KVI werden viele Unternehmen ihre bestehenden Compliance-Regelwerke anpassen. Sie werden immer wieder nachprüfen müssen, dass alle ihre Tochtergesellschaften und auch Lieferanten die Regeln einhalten. Und sie werden in diesem Zusammenhang Kontrollmechanismen schaffen, damit ihnen vor Gericht der Nachweis gelingt, sorgfältig gehandelt zu haben.

Drittens: Die Autorin schreibt, die finanziellen Hürden für eine Klage seien sehr hoch. Nur: Prozesse dieser Art sind längst in der Hand findiger Prozessfinanzierer, allen voran von NGO mit einer durch und durch politischen Agenda – etwa Oxfam oder Amnesty.

Die Initianten versuchen, ein neues Haftungskonzept einzuführen

Die Initiative gibt zu weiteren Bedenken Anlass. Für den Unternehmensstandort Schweiz wesentlich ist, dass die Initianten versuchen, ein neues Haftungskonzept für Schweizer Konzerne einzuführen – ein internationaler Alleingang. Sorgfaltspflichtverletzungen sollen geahndet werden, wenn schweizerisches, aber auch ausländisches Recht angeblich verletzt worden ist. Gehaftet wird in der Schweiz allein als Folge der Kontrolle, welche die Schweizer Muttergesellschaft über die ausländische Tochtergesellschaft oder den ausländischen Lieferanten ausübt. Sorgfaltspflichtverletzungen führen also zur Haftung über alle Landesgrenzen hinweg.

Darüber hinaus ist die KVI eine Abkehr vom im Konzernrecht international geltenden Trennungsprinzip, bei dem grundsätzlich nur die fehlbare Gesellschaft haftet, die Konzernmutter nur in Ausnahmefällen. Kein anderes Land geht so weit. Die Annahme der Initiative bedeutet daher nicht nur Kosten und Rechtsunsicherheit für die betroffenen Unternehmen, sondern auch schlicht einen Standortnachteil.

Den Zielen der KVI kann man nichts entgegenhalten. Schweizer Unternehmen sollen sich auch im Ausland so aufführen, wie wenn sie in der Schweiz Geschäfte betreiben. Die allermeisten tun das bereits. Verantwortliches Handeln geht aber auch ohne Prozesswellen und administrativen Aufwand. Über eine gesetzliche Haftungserweiterung im Konzernverhältnis kann man diskutieren. Der von den Initianten vorgeschlagene Weg bringt indes niemanden weiter – weder die betroffenen Menschen in Entwicklungsländern noch die potenziell haftpflichtigen Unternehmen in der Schweiz.

Daniel Daeniker ist Rechtsanwalt und Senior Partner bei Homburger.