Es ist schnell passiert: Eine beim Onlinehändler Brack bestellte Drohne für 400 Franken erreicht den Käufer nicht. Die Post sagt, der Pöstler habe das Paket am Hauseingang abgestellt. Der Kunde reklamiert. Doch Brack lehnt die Haftung dafür ab und beruft sich auf seine allgemeinen Geschäftsbedingungen: «Die Haftung geht auf den Kunden über, sobald die Bestellung unser Lager verlassen hat.» Auch die Post lehnt einen Schadenersatz ab. «Unsere GPS-Daten zeigen, dass der Pöstler das Paket an der richtigen Adresse abgegeben hat», sagt der Hotline-Angestellte.

Partner-Inhalte
 
 
 
 
 
 

«Solche Fälle erreichen uns häufig», sagt die Nationalrätin Sophie Michaud Gigon (Grüne). Sie ist die Geschäftsleiterin des Westschweizer Konsumentenverbandes (FRC). Kundinnen und Kunden können wenig tun. Bis heute gilt in der Schweiz die Regel, die aus dem zweitausend Jahre alten römischen Recht stammt: Mit dem Kauf geht das Risiko an die Kundschaft über. Das gilt selbst im Versandhandel, wo die Ware nach der Zahlung nicht physisch ausgehändigt wird.

BERN, 14.8.2019. Andreas Valda, Redaktor Handelszeigung. Foto: Daniel Rihs / 13 Photo
Andreas ValdaMehr erfahren