Der Bundesrat verkürzt den Zeitraum für die Selbstisolation von Corona-Infizierten sowie die Quarantäne von nahen Kontaktpersonen von zehn auf fünf Tage. Zudem gibt es Ausnahmen von der Quarantäne-Pflicht. Grund sei die Omikron-Variante, bei der sich der zeitliche Abstand zwischen Infektion und Weitergabe des Virus verkürzt habe, so die Regierung.

Die Landesregierung verwies darauf, dass Wirtschaft und Gesellschaft in den letzten Wochen wegen der starken Zunahme von Personen in Isolation und Quarantäne unter Druck geraten seien. Die vor Weihnachten beschlossenen Einschränkungen wie etwa die 2G-Regel für Restaurants und Homeoffice-Pflicht sollen bis Ende März verlängert werden.

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Massnahmen bis zum 31. März verlängern

Weil die Omikron-Welle bis Ende Januar nicht überstanden sein wird, hat der Bundesrat zudem die Verlängerung der geltenden Corona-Massnahmen in die Konsultation geschickt. Die 2G-(plus-)Regel in gewissen Innenräumen, die Einschränkung privater Treffen und die Homeoffice-Pflicht sind aktuell bis am 24. Januar befristet. Angesichts der weiterhin angespannten Lage in den Spitälern sollen die Massnahmen bis zum 31. März verlängert werden.

Der Bundesrat nutzt die Konsultation auch dazu, den Kantonen weitere Fragen zu unterbreiten - etwa zum Verbot des Präsenzunterrichts an den Universitäten, zur Kapazität im Bereich der Akutbetten, zur Testpflicht vor der Einreise für geimpfte und genesene Personen, zur Anpassung der Teststrategie wegen der starken Auslastung der Testlabors, zum Verzicht auf Antigen-Schnelltests oder zur kompletten Aufhebung der Quarantäneregeln. Diskutiert wird darüber hinaus die Ausweitung der Maskenpflicht im öffentlichen Raum.

Impfzertifikate kürzer gültig

Zudem will die Regierung die Gültigkeitsdauer aller Impfzertifikate von 365 auf 270 Tage reduzieren. Diesen Vorschlag hat er in Konsultation geschickt. Damit soll sichergestellt werden, dass das Zertifikat in der EU weiterhin anerkannt bleibt. Analog dazu sollen auch die Genesenenzertifikate noch 270 Tage gültig sein. Zu dieser Verkürzung der Gültigkeitsdauer werden die Kantone ebenfalls konsultiert. Sie soll per 1. Februar in Kraft gesetzt werden.

Die Pressekonferenz von Bundespräsident Ignazio Cassis und Gesundheitsminister Alain Berset können Sie hier nachschauen:

(sda/reuters/gku)