Drei wegen der sogenannten «Luxleaks»-Veröffentlichungen angeklagte Männer haben zu Beginn eines Gerichtsverfahrens in Luxemburg ihre Unschuld beteuert. Jeder von ihnen bezeichnete sich als nicht schuldig im Sinne der Anklage.

Das Verfahren, bei dem es um 28'000 Seiten Dokumente über Steuerdeals von 340 Firmen mit den Luxemburger Steuerbehörden geht, wurde von einer Demonstration von Unterstützern der Angeklagten begleitet.

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Zehn Jahre Haft drohen

Die drei Angeklagten, der französische Journalist Edouard Perrin (43), der Ex-PricewaterhouseCoopers-Mitarbeiter Antoine Deltour (30) und dessen Kollege Raphael H. (39), erklärten sich zu Beginn des Verfahrens für unschuldig im Sinne der Anklage. Sie werden unter anderem des Diebstahls, des illegalen Zugriffs auf ein Computersystem und der Weitergabe von Geschäftsgeheimnissen beschuldigt. Ihnen drohen bis zu zehn Jahre Haft.

Zu Beginn der Verhandlung vor drei Richtern des Luxemburger Bezirksgerichts berichtete eine Mitarbeiterin von PricewaterhouseCoopers (PwC) darüber, wie das Unternehmen 2012 durch Medienberichte darauf aufmerksam wurde, dass grosse Datenmengen an die Öffentlichkeit gelangt waren. Für den Prozess sind sechs Verhandlungstage angesetzt.

Einfacher Zugang

Der Zugang zu den «Luxleaks»-Dokumenten über vorteilhafte Steuerdeals für internationale Konzerne in Luxemburg war nach Angaben des betroffenen Unternehmens einfach. Dies räumte die Leiterin der internen Überprüfung in der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC, Anita Bouvy, zu Beginn des Prozesses gegen die «Luxleaks»-Enthüller vor dem Bezirksgericht in Luxemburg ein.

Deltour soll der Anklage zufolge die Hauptquelle für den Journalisten Perrin gewesen sein und alleine am 13. Oktober 2010 innerhalb von 29 Minuten 2669 Dokumente mit 45 000 Seiten über Steuerdeals mit grossen Firmen aus dem Firmensystem herauskopiert und mitgenommen haben.

«Ja, die Dokumente waren leicht zugänglich», sagte Bouvy. Es sei wegen eines Mangels in der Software möglich gewesen, dass Deltour auf dem Umweg über einen Scanner Zugang zu Dokumenten fand, die eigentlich geschützt sein sollten. Dies sei nach der Veröffentlichung geändert worden: «Wir können heute sagen, dass sich das nicht wiederholen kann.»

«Sehr gezielt» nach Steuervorbescheiden gesucht

Auf Befragen von Deltours Anwalt Philippe Penning schätzte sie die Zahl der Personen, die zu den Dokumenten Zugang hätten, auf «etwa 12». Penning legte daraufhin Dokumente vor, wonach es pro Dokument durchschnittlich 649 Zugriffe mit durchschnittlich 86 Nutzern gegeben habe.

Bouvy sagte, Deltour habe «sehr gezielt» nach Steuervorbescheiden gesucht. Sie könne aber nicht ausschliessen, dass er «teilweise auch versehentlich» auf diese «Tax Rulings» gestossen sei. Die Luxemburger Finanzbehörden legten in diesen Bescheiden Steuersätze fest, die zum Teil weniger als ein Prozent des eigentlich steuerpflichtigen Gewinns betrugen.

Umstrittene Steuerfestsetzungen

Die «Luxleaks» genannten Veröffentlichungen lösten eine europaweite Diskussion über Steuertricksereien aus. Die luxemburgischen Finanzbehörden hatten über Jahre hinweg mit einer Reihe Grosskonzerne individuelle Vereinbarungen über die zu zahlenden Steuern geschlossen.

Die luxemburgische Regierung hatte ebenso wie PwC und die Unternehmen erklärt, diese Steuerfestsetzungen («Tax Rulings») entsprächen den geltenden Gesetzen.

(awp/sda/chb)