Gesundheitsministerin Elisabeth Baume-Schneider zeigt Mut, und das auch noch an der richtigen Stelle. Der von ihr vorgestellte Plan zur Einführung eines landesweit einheitlichen elektronischen Patientendossiers ist richtig. Er ist sogar überfällig.

Denn die Digitalisierung der Befunde, Rezepte und Medikamentenpläne erlaubt Effizienzgewinne und Einsparungen im Gesundheitswesen, die dringend nötig sind. Damit der neue Anlauf ein Erfolg wird, muss Baume-Schneider die Lehren aus dem gescheiterten Anlauf ihres Vorgängers Alain Berset ziehen. Und sich nicht von den Bedenkenträgern, die sich sofort zu Wort gemeldet haben, aus der Bahn werfen lassen.

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Pflicht für Leistungserbringer  

So ist es richtig, dass die Leistungserbringer, etwa die Arztpraxen, verpflichtet werden sollen, ihre Daten in der neuen digitalen Krankenakte zu erfassen. Berset hatte hier zu lange auf Freiwilligkeit gesetzt. Damit entstand ein Huhn-Ei-Problem: Warum soll ich mir als Patient die Mühe machen, ein elektronisches Patientendossier anzulegen und zu nutzen, wenn mein Hausarzt damit nicht arbeitet?

Auch aus liberaler Sicht ist die Mitwirkungspflicht der Leistungserbringer zu vertreten, da sie Geld vom staatlich verfassten Gesundheitswesen beziehen wollen. Gelingt ein anwenderfreundliches Design – was zu hoffen ist –, sollte die digitale Patientenakte auch Ärztinnen und Ärzten das Leben leichter machen.

Das Totschlagargument gegen die Digitalisierung der Patientenakten ist stets der Datenschutz. Die zentrale Speicherung der Gesundheitsdaten sei zu riskant, moniert die Organisation Digitale Gesellschaft.

Was Banken können, sollte auch der Staat schaffen

Es ist aber nicht einzusehen, warum es den staatlichen und privaten Banken in der Schweiz seit Jahren gelingt, ihre heiklen Kundendaten vor Hackern zu schützen, und der Bund das bei den Gesundheitsdaten nicht schaffen soll. Länder wie Dänemark, die schon seit beinahe zehn Jahren eine landesweite digitale Krankenakte haben, beweisen, dass das geht. Die Vorteile des Systems überwiegen klar die berechtigten Sorgen um den Datenschutz.

Klar ist, dass die Datenspeicherung Sache des Staates oder eines Staatskonzerns wie der Post sein muss, um das nötige Vertrauen und die Kontrolle des Systems sicherzustellen.

Ein erfolgreiches E-Dossier wäre auch ein Akt der digitalen Souveränität. Zu Recht wird moniert, dass Schweizer Regierungsstellen stark von US-Cloud-Anbietern wie Microsoft abhängig sind. Nehmen wir daher als Schweiz die Digitalisierung unserer Gesundheitsdaten selbst in die Hand.