Der frühere US-Präsident Donald Trump darf zu Facebook und Instagram zurückkehren. Die seit zwei Jahren geltende Sperre werde in den kommenden Wochen aufgehoben, teilte der Politikchef des Facebook-Konzerns Meta, Nick Clegg, am Mittwoch (Ortszeit) mit.

Trumps Accounts bei grossen Online-Plattformen waren nach dem Sturm seiner Anhänger auf den Sitz des US-Parlaments in Washington im Januar 2021 gesperrt worden. Der Republikaner hatte damals in einem Video Sympathie für die Randalierer bekundet. Zuvor hatte Trump seine Online-Kanäle monatelang für die Verbreitung der falschen Behauptung genutzt, er sei durch Betrug um einen Sieg gegen den Demokraten Joe Biden bei der Präsidentenwahl 2020 gebracht worden. Die Plattformen befürchteten damals, dass Trump weitere Gewalt auslösen könnte, wenn er seine Anhänger fortlaufend anstachelt.

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Der Facebook-Konzern hatte Trump zunächst bis auf Weiteres verbannt. Das unabhängige Aufsichtsgremium von Meta, das Entscheidungen zu Inhalten und Accounts auf den Prüfstand stellen kann, kam jedoch zu dem Schluss, dass eine unbefristete Sperre nicht von den Regeln der Plattform gedeckt sei. Es entschied, dass Trumps Accounts zunächst nur für zwei Jahre blockiert werden dürften – und danach neu abgewogen werden müsse.

Man sei nun zu dem Schluss gekommen, dass eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit, wie sie im Januar 2021 bestanden habe, nicht mehr vorhanden sei, erklärte Clegg. «Die Sperre war eine ausserordentliche Entscheidung unter ausserordentlichen Umständen.»

Trump hat sich noch nicht direkt zum Entscheid geäussert

Zugleich betonte er, dass Trump sich an die Regeln der Plattform halten müsse und ihm bei Verstössen als Wiederholungstäter schärfere Strafen drohten. Er könne für einen Monat bis zwei Jahre gesperrt werden. In seinem eigenen Online-Netzwerk Truth Social veröffentlicht Trump immer wieder Äusserungen, die Metas Regeln gegen Hassrede und Beleidigungen verletzen würden.

Im November hatte der neue Twitter-Besitzer Elon Musk bereits Trumps Account bei dem Kurznachrichtendienst entsperren lassen. Der Ex-Präsident nutzte ihn allerdings bisher nicht und blieb bei seiner Twitter-Kopie Truth Social.

Angesichts seiner Absicht, bei der Präsidentenwahl 2024 um die Rückkehr ins Weisse Haus zu kämpfen, könnte Trump eine grössere Präsenz auf Online-Plattformen aber gelegen kommen. Bei Twitter folgten ihm mehr als 80 Millionen Nutzer – und er bekam die Follower bei der Wiederherstellung des Accounts zurück. Bei Truth Social hat er lediglich gut 4,8 Millionen Abonnenten.

In einer ersten Reaktion auf die Aufhebung der Facebook-Sperre äusserte sich Trump nicht zu seinen Plänen. Er verwies lediglich darauf, dass der Börsenwert des Facebook-Konzerns während seiner Abwesenheit um Milliarden gefallen sei. Zugleich betonte er, dass so eine Sperre nie wieder einem amtierenden Präsidenten widerfahren dürfe und bedankte sich bei Truth Social.

Auf Youtube ist Trump weiterhin gesperrt

Bei der Wiederherstellung des Twitter-Accounts im November hatte Trump noch ausdrücklich angekündigt, er werde lieber weiter bei seinem eigenen Dienst bleiben. Trump sicherte Truth Social in einer Exklusiv-Vereinbarung zu, Beiträge zunächst dort zu veröffentlichen. Allerdings sind auch Möglichkeiten für Ausnahmen vorgesehen.

Meta stelle sich auf Kontroversen ein, wenn Trump auf die Plattform zurückkehren sollte, schrieb Clegg. «Viele Leute werden uns aufrufen, gegen seinen Account und von ihm veröffentlichte Inhalte vorzugehen – während andere verärgert sein werden, wenn er wieder gesperrt werden sollte oder einige seiner Beiträge nicht auf unserer Plattform verbreitet werden.» Deswegen wolle man so transparent wie möglich bei den Regeln und Strafmassnahmen sein.

Dem Konzern sei bewusst gewesen, dass jegliche Entscheidung zu Trumps Accounts unter heftige Kritik geraten würde, schrieb Clegg. «Aber eine Entscheidung musste getroffen werden.» Der Meta-Manager und frühere britische Vize-Premier verwies auch darauf, dass der Konzern sich das Recht vorbehalte, die Verbreitung von Beiträgen auf der Plattform einzuschränken.

Als Beispiel nannte er Äusserungen, die die Rechtmässigkeit anstehender Wahlen in Frage stellten oder einen Bezug zur rechten Verschwörungstheorie QAnon hätten. Solche Beiträge könnten zwar in Trumps Account sichtbar sein, würden aber nicht im Newsfeed der Nutzer auftauchen, die ihm folgen.

Von den grossen Online-Plattformen sperrt Googles Videodienst Youtube Trump noch weiterhin aus. Bei der Google-Tochterfirma hiess es dazu bisher stets nur, man werden die Sperre aufheben, wenn die Gefahr von Gewalt gesunken sei.

(sda/mth)