Der frühere Zuger FDP-Stadtrat Ivo Romer soll mehrere Millionen Franken von einer wohlhabenden Witwe für sich abgezweigt haben. Am Montag muss sich der ehemalige Finanzvorstand deswegen vor dem Zuger Strafgericht verantworten.

Ans Licht kam die «Affäre Romer» im Dezember 2012. Die «Weltwoche» meldete, dass Stadtrat Romer, der nebenbei als Vermögensverwalter arbeitete, mehrere Millionen von einer vermögenden Seniorin abgezweigt habe und deswegen ein Strafverfahren gegen ihn laufe.

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Mehrere Jahre Ermittlungen

Die Ermittlungen gegen den heute 52-Jährigen dauerten mehrere Jahre. Die Anklageschrift wurde stolze 300 Seiten dick. Gemäss dieser zweigte Romer insgesamt fast sieben Millionen Franken von dem Geld, das er für die Seniorin und ihre Stiftung verwalten sollte, für sich selber ab. Er finanzierte damit seinen teuren Lebensstil.

Die Staatsanwaltschaft fordert eine Verurteilung wegen Veruntreuung, ungetreuer Geschäftsbesorgung, Betrug, Urkundenfälscherei und Geldwäscherei. Mit welchem Strafmass Romer bestraft werden soll, macht die Staatsanwaltschaft erst am Prozess publik. Er selber stritt die Vorwürfe stets ab.

Polit-Karriere beendet

Egal wie das Urteil ausfallen wird: Romers Karriere als Politiker war mit Bekanntwerden der Vorwürfe beendet. Er trat kurz danach von seinem Amt zurück.

Doch auch für die Zuger Behörden hatte der Fall Folgen. Das Stadtparlament setzte eine Untersuchungskommission (PUK) ein, welche die Vorgänge unter die Lupe nehmen sollte.

Die Ergebnisse waren für die Stadt kein Ruhmesblatt. Es stellte sich heraus, dass Romer mehrere Jahre eine heikle Doppelrolle innehatte und nichts dagegen getan wurde. Er war als Finanzvorstand gleichzeitig auch Mitglied der Vormundschaftsbehörde.

Die Angehörigen der Seniorin, die im Alter von 96 Jahren starb, wandten sich mehrere Male an eben jene Behörde, weil ihre Verwandte von einem «dubiosen Banker» ausgenommen werde. Doch nichts passierte. Die Behörde - in der Romer selber Mitglied war - stellte die Witwe nicht unter Vormundschaft.

Nebenjobs weiterhin erlaubt

Stadtpräsident Dolfi Müller (SP) bezeichnete die Affäre Romer damals als «heilsamen Schock». Stadtrat und Verwaltung seien nun für heikle Konstellationen sensibilisiert. Um ähnliche Fälle zu vermeiden, verpasste sich der Stadtrat einen Verhaltenskodex.

Dieser soll den Umgang mit möglichen Interessenskonflikten regeln, die durch private Nebenbeschäftigungen entstehen können. Nebenbeschäftigungen sind aber nach wie vor erlaubt, denn das Amt des Stadtrates ist in Zug kein Vollzeitjob.

(sda/chb)