In der Schweiz soll sich nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine eine Taskforce um die Umsetzung von Sanktionen kümmern und Vermögenswerte von gelisteten Personen aufspüren. Der Nationalrat nimmt einen neuen Anlauf für das Anliegen.

Er hat am Mittwoch eine Motion seiner Wirtschaftskommission (WAK-N) angenommen – mit 101 zu 84 Stimmen bei 7 Enthaltungen. Nun ist der Ständerat am Zug. Stimmt auch er dem Vorstoss zu, muss der Bundesrat «schnell» eine Taskforce einsetzen.

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Wenn diese Vermögenswerte von gelisteten Personen aufspürt werden, soll das Geld bis zur Klärung gesperrt, aber nicht eingezogen werden. Ein im Sommer gescheiterter Vorstoss hatte einen solchen Einzug gefordert.

Der neue Vorstoss verzichte nun auf diese rechtsstaatlich problematische Forderung, sagte Kommissionssprecherin Kathrin Bertschy (GLP/BE). Gemäss Motionstext sollen Vermögenswerte von russischen und belarussischen Staatsangehörigen, die auf der Sanktionsliste stehen, aufgespürt und «bis zur zweifelsfreien Klärung» lediglich gesperrt werden.

Bundesrat sieht keinen Handlungsbedarf

Vertreterinnen und Vertreter von SVP und FDP stellten sich gegen den Vorstoss. Die Minderheit erachtete die bestehenden Strukturen und Aktivitäten des Bundes als ausreichend, hiess es zur Begründung.

Ähnlich argumentierte der Bundesrat. Er sei überzeugt, dass die Prozesse zwischen den Bundesbehörden und den privaten Unternehmen in der Schweiz gut eingespielt und effizient seien, sagte Wirtschaftsminister Guy Parmelin.

Die – auch im internationalen Vergleich – hohe Summe an eingefrorenen Vermögenswerten zeige, dass die Prozesse funktionierten. Der Bundesrat halte daher zum jetzigen Zeitpunkt die Schaffung einer Taskforce nicht für notwendig.

(sda/mth)