Die Justizaffäre um den ehemaligen Privatbankier Oskar Holenweger könnte schon bald wieder die Gerichte beschäftigen. Holenweger hat beim Bund ein Gesuch um Staatshaftung deponiert. Demnach soll der Bund ihn unter anderem für den faktisch erzwungenen Verkauf seiner Bank entschädigen.

Das Gesuch liegt zur Bearbeitung beim Finanzdepartement, wie ein Sprecher gegenüber der «NZZ am Sonntag» bestätigt. Es handle sich um ein komplexes Verfahren. Weist das Finanzdepartement das Begehren ab, so steht Holenweger der Gang ans Bundesverwaltungsgericht offen, wozu er offenbar entschlossen ist. Holenwegers Gesuch thematisiert auch Handlungen der Revisionsgesellschaft KPMG, die im Auftrag des Bundes aktiv war.

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Eventuell haftet der Bund auch hierfür. Holenweger war 2011 vom Bundesstrafgericht vom Vorwurf der Geldwäscherei und anderer Delikte vollumfänglich freigesprochen worden. Das acht Jahre dauernde Verfahren hat auch die Politik wiederholt beschäftigt. Die Kontroverse um eine angebliche Verschwörung zur Absetzung von Bundesanwalt Valentin Roschacher dominierte den Wahlkampf 2007.

(tke)