Dem 2008 freigestellten Ökonomen werden gewerbsmässiger Betrug, ungetreue Amtsführung, Urkundenfälschung sowie Urkundenfälschung im Amt vorgeworfen, wie die Staatsanwaltschaft I des Kantons Zürich am Montag mitteilte. Die Anklage erfolgte im abgekürzten Verfahren. Die Anklage sieht in ihrem Urteilsvorschlag eine teilbedingte Freiheitsstrafe von 30 Monaten vor.

Das abgekürzte Verfahren ist seit Anfang 2011 möglich. Voraussetzung dafür ist, dass der Beschuldigte im Wesentlichen geständig ist und die Zivilforderungen im Grundsatz anerkennt. Damit muss vor Gericht nicht mehr über sämtliche Einzelheiten Beweis geführt werden.

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Der ehemalige Verwaltungsdirektor der PHZH war Ende April 2008 von seinem Amt freigestellt und danach fristlos entlassen worden. Die Bildungsdirektion hatte gegen den damals 48-Jährigen Strafanzeige erstattet. Darauf wurde eine Strafuntersuchung wegen diverser Vermögensdelikte eröffnet.

Die Finanzkontrolle des Kantons Zürich nahm darauf die Finanzbuchhaltung der PHZH genau unter die Lupe. Die «eingehenden Untersuchungen» hätten ergeben, dass es in zwei Bereichen zu «finanziellen Unregelmässigkeiten» gekommen war, heisst es in der Mitteilung.

Beschuldigter ist geständig

Demnach hat sich der Beschuldigte von ungefähr 2001 bis 2008 auf Kosten seiner Arbeitgeberin diverse Waren oder Dienstleistungen im Wert von über 160'000 Franken finanzieren lassen.

Zudem wird ihm vorgeworfen, er habe für zwei private Beratungsfirmen, für die er tätig war, fingierte oder teilfingierte Rechnungen ausgestellt und diese durch die PHZH oder das Hochschulamt bezahlen lassen. Dem Kanton sei dadurch ein Schaden von über 730'000 Franken entstanden.

Der Beschuldigte gab im Verlaufe der Strafuntersuchung die verschiedenen Verfehlungen zu, wie die Staatsanwaltschaft schreibt. Zudem erstattete er einen Teil der unrechtmässig erlangten Gelder zurück. Wie hoch dieser Betrag ist, ist nicht bekannt, wie die zuständige Staatsanwältin Christine Braunschweig auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda sagte.

Private Anschaffungen

Nach der Entlassung des PHZH-Mannes ordnete die Bildungsdirektion eine Untersuchung durch einen unabhängigen Unternehmensberater an. Dieser kam zum Schluss, dass die kriminellen Handlungen des Verwaltungsdirektors zwar ein Einzelfall waren. Sie seien aber erst durch ein «begünstigendes Ambiente» möglich geworden, hiess es bei der Präsentation der Untersuchungsergebnisse im Februar 2009.

An der PHZH herrsche ein «Prinzip des Wegschauens», stellte der Unternehmensberater fest. Deshalb seien die heissen Eisen in der Organisation auch nicht angepackt worden.

Die PHZH ist im Herbst 2002 als Zusammenschluss von elf Institutionen der Lehrerbildung gegründet worden. Sie beschäftigt rund 750 Personen, darunter etwa 500 Dozenten, wissenschaftliche Mitarbeitende und Assistierende. An der Hochschule sind gegen 2600 Studierende eingeschrieben.

(tke/sda)