Die Brüsseler Bürokraten wollen auch den europäischen Kapitalmarkt mit einem Wust an Vorschriften auf den Pfad der Tugend bringen. Herzstück der umfangreichen Regulierung für eine klima- und umweltfreundliche Welt ist die EU-Taxonomieverordnung. Das Klassifikationssystem hält auf mehr als tausend Seiten fest, welche Wirtschaftsaktivitäten in Einklang mit Natur, Umwelt und Klima stehen und welche nicht.

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Allein der Aufwand für die Definition ist enorm. Als Stütze dienen vier technische Kriterien, mit denen wirtschaftliches Tun gescreent wird. «Do no significant harm» lässt sich dabei noch am ehesten definieren, ebenso die Einhaltung von minimalen Standards bei Menschenrechten wie dem Verbot von Kinderarbeit. Doch schon der Punkt, ob eine Aktivität dazu geeignet ist, ein Umweltziel zu unterstützen, lässt Raum für Interpretation.