Die Kommission sprach sich am Dienstag dagegen aus, dass die Regierung schärfere Kapitalvorgaben in Zusammenhang mit Software-Eigenentwicklungen und Steuergutschriften für die Grossbank eigenständig in Kraft setzen kann. Stattdessen sollen diese Teile zusammen mit dem Hauptteil des Pakets, der eine höhere Kapitalunterlegung der Auslandstöchter verlangt, vom Parlament behandelt werden.

Der Vorschlag muss allerdings noch von beiden Kammern des Parlaments angenommen werden, um wirksam zu werden. Der Vorschlag der Kommission wurde mit dem Stichentscheid des Präsidenten denkbar knapp angenommen.

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UBS muss um 26 Milliarden Dollar aufpolstern

Gemäss dem Anfang des Monats vorgelegten Vorschlag der Regierung soll die UBS die Bilanz mit weiteren bis zu 26 Milliarden Dollar an Kernkapital aufpolstern. Rund drei Milliarden Dollar entfallen dabei auf Software-Eigenentwicklungen und Steuergutschriften, die nicht mehr im gleichen Mass als Eigenkapital angerechnet werden können.

Diese Verschärfungen will die Regierung über eine Verordnung regeln und ab Januar 2027 in Kraft setzen. Den Löwenanteil der Kapitalverschärfung soll dagegen vom Parlament beraten und frühestens 2028 in Kraft treten. Der Parlamentsausschuss wehrt sich nun gegen diese Staffelung und will die Bankenregulierung stattdessen als Gesamtpaket beurteilen.

(reuters/cash)

Dieser Artikel erschien zuerst bei Cash unter dem Titel «Schweizer Parlamentssausschuss bremst bei UBS-Kapitalregeln».