Seit Tagen beschäftigen sich Schweizer Medien mit der Frage, ob der ehemalige Schweizer Bundesanwalt Michael Lauber auf die Sanktionsliste der USA geraten könnte. Hintergrund ist der Fakt, dass die Bundesanwaltschaft unter Lauber Geldwäsche-Ermittlungen mit Russlandbezug eingestellt hatte.

Der Fall ist komplex und hat für sich genommen nichts mit den Sanktionen im Kontext des Ukraine-Kriegs zu tun. Beides wird aber vermengt – daher entwickelt der Fall politische Sprengkraft. Die «Handelszeitung» gibt einen Überblick über die wichtigsten Punkte.

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Holger Alich
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