Am Freitag hat das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) den neuen Referenzzins bekannt gegeben. Er steigt von 1,5 auf 1,75 Prozent. Es ist die zweite Erhöhung des Referenzzinses in diesem Jahr.

Der Zinsanstieg verteuert die Immobilienfinanzierung. Das bekommen früher oder später auch die Mieterinnen und Mieter zu spüren. Denn die Immobilienbesitzer dürfen die höheren Zinsen auf die Mieterschaft überwälzen, wenn der hypothekarische Referenzzins steigt. Umgekehrt kann die Mieterschaft eine Mietzinsreduktion einfordern, wenn der Referenzzins fällt.

Partner-Inhalte
 
 
 
 
 
 
carmen_schirm_gasser
Carmen Schirm-GasserMehr erfahren
rop
Peter RohnerMehr erfahren