Die technische Entwicklung ist bei den Automobilherstellern bereits weit fortgeschritten, rechtliche und ethische Fragen rund um Datenschutz und Datenverwertung bleiben aber weiterhin stagnierende Themen. Ein im März 2025 veröffentlichter Bericht des Bundesamtes für Strassen (Astra) betonte zwar bereits das Prinzip des gegenseitigen Datenaustausches (Mutual Data Sharing, MDS), bei dem Daten grundsätzlich frei verfügbar sind und von allen genutzt werden können. Allerdings wird dies komplex, sobald kommerzielle Angebote auf Basis dieser Daten entstehen. Dann müssen die Nutzer selbst bewusst Daten an den Verbund zurückliefern. Die Frage, wem die gesammelten Daten letztlich gehören und wer sie wie nutzen darf, bleibt also ein zentraler Punkt in der Diskussion um das weit gesteckte Thema Big Data im Verkehr. Das wird auch im Jahr 2026 so bleiben.

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Big Data ist schon lange ein Thema

Viele Menschen befürchten, in Zukunft überwacht zu werden. Sie vergessen dabei jedoch oft, dass wir schon heute mit unserer Teilnahme am Schweizer Verkehr einen nachvollziehbaren Datenfussabdruck hinterlassen. Intelligente Mobilität und die Nutzung von Big Data sind längst etabliert und funktionieren bereits effizient in der Schweiz. Mehrmals am Tag erfassen und registrieren uns sogenannte Strassenverkehrszähler. Im Asphalt integrierte Induktionsschleifen, Radar- und Infrarotsensoren oder pneumatische Schläuche zeichnen nahezu jede Bewegung im Verkehr auf. Diese Daten sind jedoch in aller Regel anonymisiert. «Geht es um Big Data im Strassenverkehr, werden darunter aktuell meist automatisch während des Betriebs anfallende Daten verstanden, das heisst Fahrzeugzählungen für den Betrieb der Lichtsignalanlagen (LSA) und auf Autobahnen, Ein- und Aussteigezahlen im öffentlichen Verkehr, Videoauswertungen von Bildern aus Bahnhöfen, Strassen und Plätzen sowie Buchungen von Flügen», erklärt Kay Axhausen, emeritierter Professor am Departement Bau, Umwelt und Geomatik der ETH Zürich. «Der Vorteil dieser Daten liegt in ihrer unmittelbaren Verfügbarkeit. Die jeweiligen Betreiber können so zeitnah reagieren und entsprechende Anpassungen vornehmen.» Dazu zählen eine angepasste Verkehrssteuerung mittels LSA oder Geschwindigkeitsregulierung auf der Autobahn. Langfristig dienen die gesammelten Daten ausserdem zur Anpassung der Verkehrsplanung und spielen auch bei Sicherheitsanalysen sowie beim Umweltmonitoring eine wesentliche Rolle. Dies jedoch ohne in Persönlichkeitsrechte einzugreifen.

Die Datennutzung ist unklar

Doch mit den Connected Cars ist nun ein neues Level erreicht. Aktuell dürfen unter gewissen Auflagen Autos in der Schweiz bereits «automatisiert» fahren, «autonom» wird folgen. Das aber ist eben nur mit entsprechender Datengrundlage möglich. Aktuell gibt es noch keine offizielle Statistik zur genauen Anzahl der Connected Cars in der Schweiz, da die Statistik in Motorfahrzeugtypen unterteilt ist. Doch die Anzahl der batterieelektrischen Fahrzeuge, die typischerweise zu den Connected Cars gezählt werden, liegt bei rund 218 000 Fahrzeugen. Diese sind schon heute mit dem Internet verbunden und bieten den Fahrerinnen und Fahrern viele Vorteile. Auf der anderen Seite aber teilen die Autos auch reichlich Daten – unter anderem mit weiteren Verkehrsteilnehmern, Objekten und der Cloud. Die Daten umfassen Bewegungsprofile, Fahrverhalten, Musikgeschmack und Kommunikationsdaten, die Einblicke in die Gewohnheiten und Präferenzen der Fahrer bieten. Künstliche Intelligenz (KI) und Machine-Learning haben dabei die Präzision der Daten auf ein neues Level gehoben. Und schon jetzt dienen diese Daten eben nicht nur der Verkehrssteuerung, sondern werden auch zur Strafverfolgung und von Versicherungen genutzt.

Die neuen Technologien versprechen erhöhte Effizienz, Sicherheit und personalisierte Fahrerlebnisse. Dieses Versprechen wird eingelöst und von den Produzenten auch entsprechend vermarktet. Welche Daten gesammelt, wie lange diese gespeichert und wem sie zur Verfügung gestellt werden, darüber hört man aber wenig bis nichts. So gehört ein Artikel des Magazins «Beobachter» zu den wenigen, in denen dies wie folgt zusammengefasst wurde: «Viele Daten werden an sogenannte Fahrzeugdaten-Hubs verkauft. Dort werden sie gebündelt, analysiert, verarbeitet und unter Umständen auf dem stetig wachsenden Markt für Connected-Vehicle-Daten zu noch mehr Geld gemacht.»
Es ist daher an der Zeit, für neue Bestimmungen und Regelungen zu sorgen. «Der Schutz der Privatsphäre muss zentral sein, da aus diesen Daten Bewegungsprofile der Bevölkerung erstellt werden können», sagt Kay Axhausen. Es sind umfassende Datenschutzregelungen und transparente Datenmanagementpraktiken erforderlich, um sicherzustellen, dass die Vorteile von vernetzten Fahrzeugen nicht auf Kosten individueller Rechte und Freiheiten gehen. Die Möglichkeit, dass Technologien zur Überwachung des Fahrverhaltens und zur Sammlung vielfältiger persönlicher Daten führen könnten, verlangt ein höheres Mass an Kontrolle und Verantwortlichkeit seitens der Hersteller und Datenverwalter. Die Verbraucher müssen darüber informiert werden, welche Daten erhoben und wie sie verwendet werden. Zudem sollten strenge Richtlinien für die Speicherung und den Zugriff auf diese Daten implementiert werden, um Missbrauch und kommerzielle Ausnutzung zu verhindern. Weiterhin erfordert dies ein internationales Engagement, da vernetzte Fahrzeuge global operieren und Daten vielfach grenzüberschreitend gesammelt und verarbeitet werden. Nur durch einen kooperativen und regulativen Ansatz kann ein adäquater Schutz der Privatsphäre gewährleistet werden.