Auch wenn die steigenden Unfallzahlen es vermuten liessen, ist der Strassenverkehr in der Schweiz nicht per se gefährlicher geworden. Es ist das menschliche Versagen, das zu mehr Unfällen führt. Laut der Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU) sind Unaufmerksamkeit und Ablenkung die häufigsten Unfallursachen im Strassenverkehr. Im Schnitt gibt es deswegen jeden Tag drei Schwerverletzte in der Schweiz. Und überhöhte Geschwindigkeiten bleiben bei Unfällen mit Todesfolge weiterhin die Ursache Nummer eins.

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Das Piepsen macht Sinn

Fahrsicherheitsassistenten sind daher keine piepsende Spielerei, sondern echte Helfer. Mittlerweile wurden über dreissig verschiedene Sicherheitssysteme entwickelt, und zahlreiche sind seit dem Jahr 2024 in der EU für Neuwagen gesetzlich vorgeschrieben. Für andere Sicherheitssysteme zahlt man extra, und das je nach Marke und Modell nicht zu knapp. Doch was macht Sinn, und was ist vielleicht nicht unbedingt relevant, wenn es um die Sicherheit der Strassenverkehrsteilnehmer geht? Eines der wichtigsten Systeme ist sicherlich die adaptive Abstands- und Geschwindigkeitsregelung: Das ACC-System (Adaptive Cruise Control) übernimmt Brems- und Beschleunigungsvorgänge automatisch und hält dabei stets den nötigen Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug ein. Insbesondere im Kolonnenverkehr auf der Autobahn wird der Fahrer so entlastet. Aber auch in Stau- oder Stop-and-Go-Situationen übernimmt der Abstandstempomat das Anfahren und Abbremsen auf Wunsch selbstständig. Einziger Wermutstropfen: ACC funktioniert bislang nur in Fahrzeugen mit Automatik.

Ergänzend dazu kommen in vielen neuen Modellen neben dem bereits seit vielen Jahren serienmässig verbauten ABS-Bremssystem auch Notbremsassistenzsysteme zum Einsatz. Bei drohenden Auffahrkollisionen unterstützen diese nicht nur den Bremsvorgang, sondern leiten abhängig von der Gefahrensituation auch selbstständig eine Notbremsung ein. Dazu kommen die Assistenten, die eingreifen, wenn der Mensch nicht mehr alles im Blick hat. So unterstützt der Spurwechselassistent den Fahrer bei Überholvorgängen und beobachtet anhand der Umfeldsensoren den Umgebungsverkehr inklusive totem Winkel. Es handelt sich hier um ein passives System, das den Fahrer beim Setzen des Blinkers und bei einem geplanten Spurwechsel mit einem Alarmton oder auch optisch durch das Aufblinken eines Warnsymbols im Aussenspiegel vor unmittelbar herannahenden Fahrzeugen warnt. Beim aktiven Spurwechselassistenten greift das System selbstständig in die Lenkbewegung des Fahrers ein und verhindert durch leichtes Gegenlenken einen Spurwechsel.
Verkehrsschilder wie zum Beispiel Geschwindigkeitsbegrenzungen werden automatisch vom Verkehrszeichenbeobachter via Fahrzeugkamerasystem erkannt. In Verbindung mit einem Geschwindigkeitslimitassistenten warnt das System den Fahrer beim Überschreiten des Tempolimits mit einem akustischen Signal. Dies minimiert das Risiko, zu schnell zu fahren, was neben gefährlich auch richtig teuer werden kann. Zudem gibt es die Fussgängererkennung. Sie ist eine erweiterte Funktion des Notbremsassistenten. Bei plötzlicher Sichtung eines Fussgängers auf der Strasse sendet das System entweder ein Warnsignal an den Fahrer oder leitet je nach Gefahrenlage direkt eine Notbremsung ein.

Nachts sicher unterwegs

Und dann steht noch ein Assistent zur Verfügung, der vor allem nachts und auf langen Fahrten eingreifen kann. Zwar gibt es keine detaillierten Zahlen dazu, aber es darf davon ausgegangen werden, dass etwa 20 Prozent der Verkehrsunfälle auf Sekundenschlaf zurückzuführen sind. Auf der Autobahn wird sogar jeder vierte Unfall mit Todesfolge dem kurzen Einnicken zugeschrieben. Seit 2024 ist daher der Müdigkeitswarner für Neuwagen mit automatisierten Fahrfunktionen (Stufe drei, «bedingt automatisiert») Pflicht. Dieser erkennt aufgrund ungenauer und ständiger Lenkmanöver frühzeitig Unkonzentriertheiten beziehungsweise Müdigkeitserscheinungen des Fahrers. Auch die bereits zurückgelegte Fahrstrecke sowie die Uhrzeit sind von Bedeutung. Dazu kommt der Nachtsichtassistent, der mithilfe einer Infrarotkamera selbst bei völliger Dunkelheit sowohl Personen und Tiere als auch Gegenstände erkennen und davor warnen kann.

Ebenfalls Pflicht für neue Modelle ist seit dem Jahr 2024 der Unfalldatenschreiber. Diese Blackbox, auch Event-Data-Recorder genannt, gibt nach einem Unfallereignis Auskunft über Geschwindigkeit, Verzögerung, Beschleunigung, Überschlag sowie diverse Fahrzeugfunktionen wie Airbags, Licht, Blinker und anderes. Die Daten werden aber nicht übertragen, sondern sie verbleiben – wie in einem Flugzeug – bis zum Auslesen in der Box selbst.