Das «Gebäudeprogramm» von Bund und Kantonen zählt zu den Erfolgsgeschichten in der Schweiz. Es ist ein wichtiges Element der schweizerischen Energie- und Klimapolitik. Bis heute wurden Förderbeiträge von 3,6 Milliarden Franken geleistet. Dadurch reduzierte sich der Energieverbrauch um 3,8 Milliarden kWh und der CO2-Ausstoss um über eine Million Tonnen.
Derzeit können noch Gelder beantragt werden – doch die Zeit drängt etwas: Denn der Bund beabsichtigt aufgrund des grossangelegten Sparpakets, das Gebäudeprogramm mittelfristig einzustellen. «Die Fördermassnahmen haben bislang im Bereich Gebäudehülle, Fenster- und Heizungsersatz gut gegriffen, zumal der Gebäudesektor dem vorgegebenen Absenkpfad punkto CO2-Emissionen überdurchschnittlich gut folgt», konstatiert Stefan Aeschi, Experte für Bau- und Energietechnik beim Hauseigentümerverband Schweiz. «Meiner Ansicht nach sind energetische Gebäudesanierungen aber noch weit weg von einem zu 100 Prozent selbstfinanzierten Selbstläufer, der die Einstellung des Programms rechtfertigen würde.» Mit der Streichung des Gebäudeprogramms würden die hoch angesetzten Klimaziele 2030 und netto null 2050 wohl stark ins Wanken geraten.
Neben dem Gebäudeprogramm, welches kantonal stark unterschiedliche Förderbedingungen aufweist, gibt es noch weitere Möglichkeiten der Förderung. So bietet zum Beispiel Pronovo Einmalvergütungen für Photovoltaikanlagen. Zudem stellen Gemeinden und Energieversorger eigene Fördermittel bereit. «Es lohnt sich für Hauseigentümer und -eigentümerinnen deshalb, auf energiefranken.ch unter Postleitzahl und Ort die lokal verfügbaren Förderprogramme zu eruieren, damit sich die Investition in eine energetische Sanierung auch bestmöglich rechnet», rät der Experte.
Steuern einkalkulieren
Neben dem Nachfragen bei kantonalen Energiefachstellen und Energieberatungsstellen rät Aeschi zur frühzeitigen Beantragung von Fördergeldern vor Baubeginn – ansonsten erlischt der Anspruch. Der Beitrag für das Gesuch beim Gebäudeprogramm muss mindestens 3000 Franken betragen, und nach der Sanierung müssen die Unterlagen inklusive Schlussabrechnung und Inbetriebnahmeprotokoll eingereicht werden.
Im grösseren Kontext spielt hier dann auch das Thema Steuern eine Rolle. «Steuerlich abzugsberechtigt sind nur die werterhaltenden Massnahmen, nicht aber Massnahmen mit wertsteigerndem Charakter», so Aeschi. «Eine Ausnahme von dieser Regel sind Massnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs.» Energetische Massnahmen können über drei Steuerperioden verteilt werden. «Stimmen Sie werterhaltende und energetische Massnahmen optimal aufeinander ab, bevor Sie mit der Sanierung beginnen», empfiehlt der Fachmann. «Die Steuerprogression kann im Idealfall so berechnet werden, dass sie während mehrerer Jahre praktisch kein oder zumindest deutlich weniger Einkommen versteuern müssen und so viel Geld sparen können.»
Raus mit der alten Heizung
«Die wichtigsten Förderthemen für selbstbewohntes Wohneigentum sind aktuell der Heizungsersatz – hier insbesondere der Umstieg von fossilen auf erneuerbare Systeme –, die Dämmung von Dach und Fassade sowie der Bau von Photovoltaikanlagen», erklärt Jörg Schläpfer, Head Economics bei Wüest Partner in Zürich. Die Bundesmittel für kantonale Förderprogramme stehen im Rahmen der Haushaltsdiskussionen unter Beobachtung. «Die grösste und unmittelbarste zur Debatte stehende Veränderung ist die Volksabstimmung zur Abschaffung des Eigenmietwerts: Wird die Reform angenommen, entfallen die Unterhalts- und Sanierungsabzüge auf Bundesebene; die Kantone können solche Abzüge weiterhin gewähren, sind dazu aber nicht verpflichtet», so Schläpfer zur aktuellen Entwicklung auf politischer Ebene.
Die positivste Wirkung auf das Klima hat laut Schläpfer eine Substitution des Heizträgers (Erdöl- oder Erdgas) durch eine Wärmepumpe, da damit die CO2-Emissionen deutlich reduziert werden können. «Photovoltaikanlagen und Dämmmassnahmen verbessern die Gesamtenergieeffizienz und den Eigenversorgungsgrad, ihr direkter Beitrag zur CO2-Minderung ist bei bereits nicht fossil beheizten Liegenschaften jedoch geringer», so der Spezialist.
«Mit den aktuellen Diskussionen rund um das Gebäudeprogramm sowie den Eigenmietwert herrscht derzeit spürbare Dynamik bei zentralen Rahmenbedingungen für energetische Sanierungen», erklärt Schläpfer weiter. Zusammengenommen prägt dieses Gefüge die Rahmenbedingungen für Sanierungen. Bei der optimalen Nutzung von Fördermassnahmen spielt laut Schläpfer jedoch immer auch die individuelle Lebens- und Finanzsituation der Eigentümerinnen und Eigentümer eine entscheidende Rolle. «Also beispielsweise ist die durch eine energetische Sanierung herbeigeführte Marktwertsteigerung bedeutsamer für eine auswanderungswillige Person als für eine kinderlose Seniorin.»