Sind Sie mit der Qualität der Prüfung durch die Revisionsgesellschaften zufrieden?
Frank Schneider
: Die Überprüfungstätigkeit der RAB über die letzten zehn Jahre zeigt, dass die Qualität der Revisionsdienstleistungen in der Tendenz gestiegen ist. Es besteht jedoch weiterhin Verbesserungsbedarf in einzelnen Prüfungsbereichen. Aus unserer Sicht müssen die beaufsichtigten Revisionsunternehmen weitere Anstrengungen unternehmen, um die Konsistenz der Qualität über alle Prüfungsteams zu verbessern.

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In der jüngsten Vergangenheit mehrten sich Firmenskandale wie etwa in den Fällen Postauto, Raiffeisen oder Aduno, bei denen grosse Prüffirmen eine wichtige Rolle spielen. Muss die Revisionsaufsicht jetzt häufiger und genauer hinschauen?
Nicht jeder Firmenskandal ist ein Revisionsskandal. Die Aufsicht untersucht die Rolle der Revisionsstelle bei qualifizierten Hinweisen, sei es aus den Medien, von anderen Behörden, von der Börse (SER) oder von Konkurrenten. Bei den erwähnten Firmenskandalen ist es noch zu früh, um ein abschliessendes Urteil über die geleistete Revisionsarbeit zu fällen. Teilweise ist in diesen Fällen nicht einmal die Rolle der hauptverantwortlichen Manager geklärt. Dabei darf nicht vergessen werden, dass die Revisionsgesellschaften die Geschäftsführung nicht überwachen. Das ist Aufgabe des Verwaltungsrats. Die Prüfung einer Jahresrechnung basiert auf Stichproben unter Anwendung einer Wesentlichkeitsgrenze. Die Vorgaben an den Prüfer sehen übrigens nicht vor, dass dieser systematisch nach deliktischen Handlungen zu suchen hat. Eine Prüfung ist somit keine forensische Untersuchung.

Im Fall Postauto sind der Revisionsfirma KPMG während ihrer zwanzigjährigen Tätigkeit Hunderttausende von Scheinbuchungen nicht aufgefallen. Nach der Strafanzeige durch das Bundesamt für Verkehr hat auch die Revisionsaufsicht ein Verfahren gegen die Prüffirma eingeleitet. Was heisst das konkret?
Die RAB hat kein Verfahren eröffnet, sondern ist daran, Abklärungen zu treffen. Seit März untersucht die RAB mit Einsatz vieler Ressourcen die Rolle der Revisionsstelle in diesem Fall. Wir kommen gut voran.

Wann sind diese Abklärungen beendet?
Das kann ich heute nicht sagen. Ich kann nur sagen, dass wir mit den Arbeiten gut vorankommen und dass sich die betroffene Revisionsstelle kooperativ verhält und alle nötigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung stellt.

Die RAB hat im letzten Jahr 15 Inspektionen durchgeführt und dabei 48 Mängel aufgedeckt. Welches waren die häufigsten Beanstandungen?
Wir schauen bei einer Inspektion die Arbeitspapiere der Revisionsfirmen an und sprechen mit den betreffenden Revisoren. Gleichzeitig erkundigen wir uns, wie das Audit Committee die Prüfung erlebt hat. Zu den häufigsten Mängeln gehören zu wenig hinterfragte Goodwill-Werte, ungenügende Abklärungen zu möglichen betrügerischen Handlungen, die Verwertung der Arbeit von anderen Experten, beispielsweise die Verlässlichkeit von Zahlen eines externen Immobilienschätzers, die Identifikation und Reaktion auf Risiken und zu tiefe oder nicht nachvollziehbare Stichprobenüberprüfungen.

Im Jahresbericht sind 15 Verweise und der Entzug von 13 Zulassungen aufgelistet. Einzig im Fall der Fifa wurde der schriftliche Verweis gegenüber einer Person nach aussen kommuniziert. Besteht nicht ein vermehrtes Interesse der Öffentlichkeit, über solche Sanktionen informiert zu werden?
Das Revisionsaufsichtsgesetz wurde vom Gesetzgeber hinsichtlich der öffentlichen Kommunikation zurückhaltend konzipiert. Informiert wird, wenn ein überwiegendes privates oder öffentliches Interesse besteht. Die RAB bejaht dieses Interesse. Entsprechend hat sie in den Fällen Fifa und Postauto informiert. Publik wurde im Insiderfall Daniel Senn auch die für drei Jahre entzogene Zulassung durch die RAB. Eine Nicht-Kommunikation bedeutet jedoch nicht, dass wir uns passiv verhalten.

Von Branchenkennern ist der Vorwurf zu hören, die Qualitätsprüfungen würden in manchen Ländern wie etwa England strenger als von der RAB gehandhabt.
Das ist möglich. Aber die Art und Weise der Überprüfungen sollte ähnlich sein. Mit Ausnahme der USA handelt es sich um die gleichen Prüfungsstandards. Unterschiede sind vor allem bei den Sanktionen der Aufsichtsbehörden auszumachen. In angelsächsischen Ländern werden bei Revisionsversagen teilweise Bussen in Millionenhöhe ausgesprochen. Ich bin mir nicht sicher, ob dies der richtige Weg ist für die Schweiz.

Mit risikoorientierten Überprüfungen wollen Sie die Qualität der Revisionsdienstleistungen verbessern. Ist das in ausreichendem Mass gelungen?
Die Qualität hat sich im beaufsichtigten Teil insgesamt verbessert. Die Revisionsaufsichtsbehörden sind aber nicht der einzige Einflussfaktor. Überarbeitete Prüfungsstandards, neue Technologien und nicht zuletzt neue, gut ausgebildete Wirtschaftsprüfer tragen wesentlich dazu bei. Aber wir sind nicht am Ende der Reise. Es gilt neue Risiken zu beachten. Die effektive Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität wie Betrug, Korruption oder Geldwäscherei ist zu diskutieren. Auch wenn dies heute nicht zu den Hauptaufgaben des Prüfers gehört, ist die Branche gut beraten, hier einen weiteren Schritt zu machen, letztlich auch im Interesse der eigenen Reputation.

Auf globaler Ebene findet ein Dialog zwischen dem International Forum of Independent Audit Regulators (IFIAR), mit der Schweiz als Mitglied, und den sechs grössten Revisionsnetzwerken statt. Welches sind die heiklen Punkte und identifizierten Schwachstellen?
Die häufigsten Feststellungen sind national wie international in ähnlichen Prüfungsbereichen identifiziert worden, etwa bei der Prüfung von Schätzungen (zum Beispiel Goodwill) und dem Stichprobenumfang. Zwischen IFIAR und den grossen Revisionsnetzwerken wurde vereinbart, dass im Vergleich zu 2015 die Feststellungen bis Ende 2019 um 25 Prozent reduziert werden. Die File-Reviews mit mindestens einer Beanstandung bewegen sich derzeit im Durchschnitt zwischen 40 und 50 Prozent.

Ein wichtiges Thema ist die Rotation der Prüffirma. In der EU gibt es jetzt einen Wechsel alle zehn Jahre. Was heisst das für die Schweiz als Nicht-EU-Mitglied?
Die Schweiz hat einen anderen Weg gewählt. Die RAB ist der Ansicht, dass die geprüften Gesellschaften festlegen sollten, in welchem Rhythmus die Revisionsgesellschaft auszuwechseln ist. Eine starre gesetzliche Regelung ist nicht zwingend. Selbstverständlich wirkt sich die EU-Richtlinie auch auf die Schweiz aus. Sichtbar sind heute bereits die Nebenwirkungen. Die Revisionsfirmen haben ihre Marketingaktivitäten erhöht, um Abgänge von Mandaten in Zukunft möglichst zu kompensieren.

In der Schweiz muss der leitende Revisor alle sieben Jahre ersetzt werden. Reicht das aus?
Nein, das Audit Committee sollte sich Regeln geben, dass es die Revisionsgesellschaft jeweils nach x Jahren neu zu beurteilen hat. Ist die aktuelle Revisionsgesellschaft für ein Mandat am besten geeignet, ist eine neue Revisionsgesellschaft aus meiner Sicht jedoch nicht zwingend.

Um eine grösstmögliche Unabhängigkeit zu gewährleisten, sind die Zusatzdienstleistungen innerhalb der EU auf 70 Prozent der Prüfungshonorare beschränkt. Wo steht man in der Schweiz?
Gemäss dem Audit Monitor der Universität Zürich haben die Zusatzdienstleistungen der SMI-Gesellschaften im Jahr 2016 rund 21 Prozent betragen. Das Verhältnis wird aber durch einige Unternehmen nach oben verzerrt. Im Parlament gab es Anstrengungen zur Lockerung der Unabhängigkeitsvorschriften bei der eingeschränkten Revision.

Ist die nun beschlossene Regelung aus Sicht der RAB zufriedenstellend?
Das Revisionsrecht wurde von zwei externen Experten untersucht. Es wurde kein genereller Handlungsbedarf festgestellt. Für uns sind die bestehenden Unabhängigkeitsvorschriften das Fundament einer glaubwürdigen Revision. Das Thema spaltet die Branche jedoch unverändert.

Die Kontrolltätigkeit der RAB konzentriert sich auf die Revisionsfirmen von börsenkotierten Unternehmen. Sie haben früher von einer Ausweitung auf andere Gesellschaften von öffentlichem Interesse gesprochen wie etwa grosse Detailhändler und Pensionskassen. Ist das noch aktuell?
Ja, die Definition von Gesellschaften des öffentlichen Interesses ist meines Erachtens zu eng. Gewichtige Pensionskassen, grosse andere Gesellschaften und staatsnahe Betriebe sind, wie der Fall Postauto zeigt, auch im öffentlichen Interesse und gehören somit auch in diese Kategorie.

 

Welchen Einfluss hat die zunehmende Digitalisierung auf die Wirtschaftsprüfung?
Für die Treuhänder schafft die Digitalisierung eine Verschärfung der Konkurrenz. Wenn die Risiken unter Kontrolle bleiben, kann dies durchaus zu einer qualitativ besseren Revision führen. In Zukunft können ganze Datensätze anstelle von Stichproben geprüft werden.

Sind die Prüfungsstandards auch bereits entsprechend angepasst?
Nein, die Standards sind weiterzuentwickeln. Allerdings geschieht dies zu langsam. Das internationale Standardsetting,welches auch für die Schweizer Prüfungsstandards die Grundlage bildet, wird derzeit reformiert.

Führt die Digitalisierung zu einer vermehrten Kooperation und Konzentration?
Es dürfte zu einer weiteren Spezialisierung kommen. Der Markteintritt für ein neues Revisionsunternehmen wird durch hohe Investitionen erschwert. Bei den kleinen Revisionsfirmen können aber Koperationen Abhilfe schaffen.

Der Aufseher

Name: Frank Schneider
Funktion: Direktor Eidgenössische Revisionsaufsicht (RAB), Bern
Alter: 49
Wohnort: Winterthur
Familie: verheiratet, zwei Kinder
Ausbildung: dipl. Wirtschaftsprüfer

Die Behörde Die unabhängige Revisionsaufsichtsbehörde stellt mit rund dreissig Personen die ordnungsgemässe Erfüllung und Qualität von Revisionsdienstleistungen sicher. Derzeit sind rund 9200 natürliche Personen und 2600 Revisionsunternehmen von der RAB zugelassen. Beaufsichtigt werden 32 Revisionsfirmen, die Gesellschaften des öffentlichen Interesses prüfen.