Ex-GC-Manager Erich Vogel anerkennt den Schuldspruch wegen Gehilfenschaft zu versuchter Erpressung: Er verzichtet darauf, das Urteil des Bezirksgerichts Zürich an das Obergericht weiter zu ziehen. Auch seine Anzeige gegen zwei Anwälte hat er zurückgezogen.

Vogel habe entschieden, gegen den Entscheid vom vergangenen November nicht in Berufung zu gehen, sagte sein Anwalt Duri Bonin auf Anfrage. Er bestätigte einen entsprechenden Bericht von «NZZ online».

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Spielervermittler Peter Bozzetti

Erich Vogel war im vergangenen November vom Bezirksgericht wegen Gehilfenschaft zu versuchter Erpressung schuldig gesprochen worden. Das Gericht verurteilte ihn zu einer bedingten Geldstrafe.

Dem 75-jähren ehemaligen Fussballmanager war vorgeworfen worden, 2013 dem Luzerner Spielervermittler Peter Bozzetti beim Versuch geholfen zu haben, YB-Sportchef Fredy Bickel zu erpressen.

Stillschweigen unter den Parteien 

Das Gericht habe Vogel ein «sehr leichtes Verschulden» attestiert, sagte Bonin. Der Aufwand für ein weiteres Verfahren stehe deshalb in keinem vernünftigen Verhältnis zu einer möglichen vollständigen Rehabilitation.

Ebenfalls zurückgezogen wurden die Anzeigen gegen zwei Anwälte von YB-Sportchef Fredy Bickel. Details zum Rückzug gab Bonin nicht bekannt. Es sei Stillschweigen unter den Parteien vereinbart worden, bestätigte er einen Bericht des Nachrichtenportals «Watson».

Notizen der Polizei übergeben

In der Anklageschrift hatte Vogels Anwalt auf zwei Telefonate vom 4. und 9. September 2013 hingewiesen, die über Lautsprecher mitverfolgt worden seien. Die von diesen Gesprächen gemachten Notizen seien dann der Kantonspolizei Zürich übergeben worden.

Die Notizen waren ohne das Wissen von Vogel gemacht worden. Sein Anwalt machte deshalb geltend, die beiden Anwälte hätten sich des mehrfachen Abhörens, Auswertens und Bekanntgabe fremder, nicht öffentlicher Gespräche schuldig gemacht.

(sda/tno)