Erst geht es um Brandstiftung in mehreren Fällen. Danach um besonders schweren Raub. Und zwischendurch beschäftigen sich die Richter am Mannheimer Landgericht mit der UBS. Der Vorwurf lautet: Die Bank habe bis 2012 Kunden bei Steuerstraftaten unterstützt und dabei über bankinterne Konti verdeckt Schwarzgeld in die Schweiz transferiert.

Abermals steht die UBS damit vor Gericht, nach Frankreich nun in Deutschland: An diesem 16. Mai beginnt der Prozess vor der Wirtschaftsstrafkammer in Mannheim. «Es geht um systemische Beihilfe der Bank», sagt Isa Böhmer, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Mannheim.

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Prominente Anwälte

Die UBS entgegnet: «Wir glauben nicht, dass die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft durch die Fakten oder das Gesetz gestützt werden.» Man werde dem Ordnungswidrigkeitsverfahren entschieden entgegentreten.

Die Bank lässt sich dazu vor Gericht von führenden Steuerstrafrechtlern vertreten. Sie heissen Hanns W. Feigen und Bernd Gross und haben bereits den steuersäumigen FC-Bayern-Boss Uli Hoeness sowie diverse Schweizer Banken in Steuer-CD-Verfahren verteidigt.

Für den prominenten Rechtsbeistand gibt es gute Gründe: Der UBS droht im Falle einer Verurteilung eine Unternehmensgeldbusse in der Höhe von 83 Millionen Euro, davon 82 Millionen als Gewinnabschöpfung.

Geldbusse für Bankmitarbeiter

Bereits Anfang letzten Jahres hatte die Staatsanwaltschaft Mannheim ihre Ermittlungen gegen sieben UBS-Mitarbeiter abgeschlossen, darunter ein Vorstandsmitglied der Deutschland-Tochter und drei Personen aus dem Zahlungsverkehr. Staatsanwaltschaft-Sprecherin Böhmer sagt zur Einstellungsverfügung: «Fünf Personen erhielten Geldbussen, bei zwei Personen bestand kein hinreichender Tatverdacht.» Über die Bussenhöhe für die UBS-Mitarbeiter schweigen sich beide Parteien aus.

Nun also läuft das Gerichtsverfahren gegen die UBS als Unternehmen. Die öffentliche Verhandlung vor der grossen Wirtschaftsstrafkammer ist bis Ende August angesetzt.

Mit ihr endet ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Mannheim, das vor sage und schreibe sechs Jahren begann. Die Selbstanzeige eines UBS-Kunden aus Nordbaden soll damals der Auslöser für die Strafermittlungen gewesen sein. Woraufhin sich Mannheimer Strafverfolger mit den Praktiken der UBS Deutschland näher befassten.

«Entgegen den Vorschriften des internationalen Zahlungsverkehrs»

Der UBS wird vorgeworfen, ihren Kunden in Deutschland geholfen zu haben, Schwarzgeld heimlich in die Schweiz zu transferieren. «Untersuchungsgegenstand waren Verrechnungskonten, über die Transaktionen ins Ausland vorgenommen wurden», heisst es dazu im Geschäftsbericht der UBS Deutschland von 2013.

Gemäss Staatsanwaltschaft Mannheim sollen Bankmitarbeiter ihren deutschen Kunden ermöglicht haben, Gelder als vermeintliche Inlandsüberweisung, über ein bankinternes Clearing-Konto getarnt, verdeckt in die Schweiz zu transferieren, «entgegen den Vorschriften für den internationalen Zahlungsverkehr». Auf Nachfrage präzisiert Sprecherin Böhmer, dass die fraglichen UBS-Transfers Vorschriften der deutschen Finanzaufsicht BaFin beträfen.

Kurz nachdem die Mannheimer ihre Ermittlungen aufgenommen hatten, ordnete die Bafin im Juli 2012 eine Sonderprüfung bei der UBS Deutschland an. Die Finanzaufsicht untersuchte unter anderem, ob die Schweizer Grossbank die EU-Verordnung über den Geldtransfer eingehalten habe. Auf Basis der Sonderprüfung erliess die Bafin im Oktober 2013 eine Anordnung, um «notwendige Massnahmen zur Einhaltung regulatorischer Anforderungen umzusetzen», wie dem Geschäftsbericht der UBS Deutschland zu entnehmen ist.

Razzien in Baden-Württemberg und Hessen

Just im selben Monat, als die Bafin bei der UBS die Anordnung erliess, schlugen die Mannheimer Strafermittler ebendort zu. Sie liessen zum einen die Bürotürme der Deutschland-Tochter an der Bockenheimer Landstrasse in Frankfurt am Main durchsuchen, zum anderen die Wohnungen von vier UBS-Mitarbeitern in Baden-Württemberg und Hessen. Gleichzeitig fuhren die Fahnder in München bei einem UBS-Kunden vor – das war einer von 147, die zwischen 2005 und Frühjahr 2012 mithilfe der Bank Steuern hinterzogen haben sollen, wie der damalige Staatsanwalt Peter Lintz in der «NZZ am Sonntag» später ausführte. Etwa hundert dieser UBS-Kunden sollen sich selbst angezeigt haben.

Nimmt man die Anzahl Kunden und die beantragte Unternehmensgeldbusse von 83 Millionen Euro als Massstab, dann dürfte die Bank also einen tiefen dreistelligen Millionenbetrag an Vermögen verwaltet haben – vermutlich nicht deklarierte Gelder. Die Bank selbst sieht keinerlei Hinweise auf ein Fehlverhalten ihrerseits, «sodass es im Interesse unserer Aktionäre und Kunden ist, uns entschlossen juristisch zur Wehr zu setzen».

Auch nach Schweizer Recht illegal

Der aktuelle UBS-Fall unterscheidet sich jedoch grundlegend von anderen ausländischen Steuerstrafverfahren gegen Schweizer Banken. Denn was in Mannheim nun verhandelt wird, nämlich verdeckte Geldtransfers über bankeigene Konti, verstösst wahrscheinlich auch gegen Schweizer Richtlinien.

So hält die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) in ihren Standesregeln fest, dass keine Tatsachen verschleiert werden dürfen. Insbesondere durch das «Zur-Verfügung-Stellen von bankeigenen Konti, sofern dies dem Kunden eine Verkürzung geschuldeter Fiskalabgaben ermöglicht». Schon die allerersten Standesregeln aus dem Jahr 1977 hätten die Beihilfe zur Steuerhinterziehung geregelt, erklärt Frank Kilchenmann, Leiter Compliance bei der SBVg.

Die Standesregeln wurden von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht für verbindlich erklärt. Verstösse dagegen können nicht nur Untersuchungen auslösen, sondern auch Konventionalstrafen von bis zu 10 Millionen Franken nach sich ziehen. Zum konkreten UBS-Fall wollten sich weder die SBVg noch die Finma äussern.

Michael Heim Handelszeitung
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