Der Bund, die Wohnbaugenossenschaften und die SBB sprechen von einem «Schub beim gemeinnützigen Wohnen»: Sie haben sich auf einen Muster-Vertrag geeinigt, der die Abgabe von SBB-Land im Baurecht an gemeinnützige Bauträger regelt.
Auf Basis der nun vereinbarten Rahmenbedingungen könnten Projekte einfacher und schneller umgesetzt werden, heisst es in einer gemeinsamen Mitteilung des Bundesamtes für Wohnungswesen, der Wohnbaugenossenschaften Schweiz und der SBB vom Montag. Bislang hätten Baurechtsverträge jeweils bei jedem Projekt von Grund auf neu verhandelt werden müssen.
Erstellt das Bahnunternehmen auf seinen Arealen Wohnungen, will es auch günstigen Wohnraum schaffen. «Die SBB streben an, rund die Hälfte ihrer Wohnungen preisgünstig anzubieten – entweder über eigene Wohnungen oder die Abgabe im Baurecht», heisst es in der Mitteilung.
Preislich an der oberen Grenze
Der Dachverband Wohnbaugenossenschaften Schweiz werde die SBB beim Wort nehmen, dass sie ihre Areale vermehrt im Baurecht an Genossenschaften abgeben wollen, wird deren Präsidentin Eva Herzog in der Mitteilung zitiert.
Herzog begrüsst die erzielte Einigung grundsätzlich. Sie weist aber auch darauf hin, dass die Baurechtszinse für gemeinnützigen Wohnungsbau preislich an der oberen Grenze sein werden.
Der neue Mustervertrag trage dem Umstand Rechnung, dass die SBB als Eigentümerin des Landes moderat an der Wertsteigerung der Areale partizipieren, heisst es dazu in der Mitteilung. Die SBB müssten ihre Grundstücke gezielt entwickeln und damit langfristig einen Beitrag an ein finanziell gesundes Bahnsystem leisten. Dies verlangten die strategischen Ziele des Bundes.
Die Vereinbarung regelt insbesondere die Bemessung und die Entwicklung des Baurechtszinses und stellt sicher, dass die gemeinnützigen Wohnungen im Sinne des Wohnraumförderungsgesetzes auch langfristig preisgünstig sind. Dies, weil sich der Baurechtszins nach der sogenannten Kostenmiete richtet und den Kostenlimiten des Bundesamtes für Wohnungswesen entspricht.
(sda/mbü)