Der Bankrat der Zürcher Kantonalbank (ZKB) hat einen zweiten Versuch gestartet, seine Entschädigung zu erhöhen. Nachdem er mit einem ersten Antrag bei der Geschäftsleitung des Kantonsrates abgeblitzt war, reichte er eine verbesserte Vorlage nach.

Der erste Antrag auf Entschädigungs-Erhöhung wurde von der Parlaments-Geschäftsleitung an den Absender zurükgeschickt. Der Grund: Mangelhafte Ausarbeitung. Der Bankrat wollte es dem Zürcher Parlament überlassen, in welchem Ausmass die Entschädigungen des ZKB-Verwaltungsrates hätten angehoben werden sollen.

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Statt eine konkrete Zahl anzugeben, setzte die ZKB im Vorlagentext deshalb lediglich einen Platzhalter «Jahresgrundsalär xxx Franken» ein. Auf diese Art wollte sich der Kantonsrat aber nicht mit der heiklen Vorlage befassen. Das Parlament will nur Ja oder Nein sagen, lehnt es aber ab, Lohnverhandlungen zu führen.

Der Antrag der ZKB-Führung wurde deshalb aus formellen Gründen zurückgewiesen, wie Martin Arnold (SVP) der Nachrichtenagentur sda sagte.

Die ZKB startet nun einen zweiten Versuch und setzt in ihrem Antrag konkrete Zahlen ein. Wie Bank-Sprecher Urs Ackermann auf Anfrage sagte, verlangt die ZKB für jeden der zehn nebenamtlichen Bankräte neu einen Lohn von 70'000 Franken. Heute werden die Verwaltungsräte mit 50'000 Franken entlöhnt.

Die beiden Vizepräsidenten, die vollamtlich für die ZKB arbeiten, sollen 430'000 statt wie bisher 325'000 Franken erhalten und der Bankpräsident neu 471'000 statt wie bisher 356'000 Franken. Man habe den Antrag auf Entschädigungs-Erhöhung bei der Geschäftsleitung des Kantonsrates eingereicht, sagte Ackermann.

Die ZKB begründet ihren Antrag damit, dass die Beträge schon seit Jahren nicht mehr angepasst worden seien und die Verwaltungsräte bei vergleichbaren Banken noch viel mehr verdienen würden. Wann der Kantonsrat über den Antrag entscheiden wird, ist noch unklar.

ZKB fordert 2 Milliarden vom Kanton

In die Vernehmlassung geschickt wurde am Montag das ZKB-Vorlagenpaket, in dem die Entschädigungsfrage nun nicht geregelt wird. Kern der Vorlage der ZKB ist die Forderung nach 2 Milliarden Franken, um die Reserven aufzustocken.

Dies wird gemäss ZKB nötig, weil die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) die Eigenkapitalvorschriften verschärfte. Um das Dotationskapital, den Anteil des Staates am Eigenkapital, von 2,5 auf 4,5 Milliarden Franken aufstocken zu können, muss das Parlament das Kantonalbankgesetz ändern.

Als Gegenleistung für die zusätzlichen Milliarden ist die ZKB bereit, Geld für die Staatsgarantie zu zahlen. 20 Millionen Franken ist die Bank bereit, dem Kanton pro Jahr für diese Absicherung zu zahlen. Die ZKB hofft, mit dieser Abgeltung jene Kritiker zum Schweigen zu bringen, die der abgesicherten Bank einen ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteil vorwerfen.

Der Regierungsrat, die Zürcher Gemeinden, weitere Behörden, Parteien und Verbände können bis am 6. Juni ihre Meinung zu den von der ZKB verlangten Gesetzesänderungen kundtun. Kommissionspräsident Arnold ist überzeugt, dass in dieser Vernehmlassung auch grundsätzliche Fragen zur Sprache kommen werden. «Die Privatisierung der ZKB wird sicher Thema werden.»

(jev/rcv/awp)