Die Basler Kantonalbank hat die Verfügungen der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht Finma im Zusammenhang mit dem Anlagebetrug rund um die ASE Investment akzeptiert. Die entsprechende Feststellungsverfügung der Finma wird heute rechtskräftig, teilt die BKB mit.

Die Finma habe dabei festgestellt, dass die BKB im Zusammenhang mit der Betreuung der ASE die bankengesetzlichen Organisations- und Gewährserfordernisse schwer verletzt hat. Die BKB habe die Rechts-, Reputations- und Kreditrisiken zwar mehrheitlich erkannt, es jedoch versäumt, diese Risiken aus bankregulatorischer Sicht ausreichend zu begrenzen, heisst es in der Mitteilung weiter.

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Verschärfung der Kontrollen

Über die Vorgänge hatte die BKB bereits Ende Oktober informiert. Von der Anwaltskanzlei Bär & Karrer war der Sachverhalt im Auftrag der Kantonalbank bankregulatorisch gewürdigt worden. Im Wesentlichen habe die Finma deren Feststellungen damit bestätigt, wie es in der Medienmitteilung weiter heisst.

Die Bank habe die erforderlichen Schritte eingeleitet, um eine einwandfreie Geschäftstätigkeit in allen Filialen der Bank sicherzustellen. Dazu gehören verschärfte Aufnahme-, Kontroll- und Prüfverfahren für externe Vermögensverwalter (EVV), die Integration des Private Banking Zürich in die Strukturen des Hauptsitzes sowie die Neubesetzung der Leitung dieser Abteilung. Auch die zusätzliche Forderung der Aufsichtsbehörde, über die Aufnahme neuer Beziehungen zu EVV zentral zu entscheiden, sei bereits umgesetzt worden.

Der ASE wird vorgeworfen, Guthaben ihrer Kunden bei der BKB und anderen Banken veruntreut und weitere strafbare Handlungen begangen zu haben. Das Strafverfahren gegen ASE-Organe war eröffnet worden, nachdem die BKB bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau Strafanzeige erstattet hatte. Mit den Anwälten, die rund 80 Prozent der geschädigten Kunden beraten, hat sich die BKB auf ein Schema zur Schadensbeteiligung geeinigt. Hierfür seien Rückstellungen in Höhe von 50 Millionen Franken gebildet worden, heisst es weiter.

(chb/awp)