Die Bundesanwaltschaft führt ein Strafverfahren gegen den ehemaligen Chef der Zürcher Privatbank Falcon, Eduardo Leemann. Anlass ist ein Verdacht auf qualifizierte Geldwäscherei. Dies bestätigt die Bundesanwaltschaft auf Anfrage.

Eduardo Leemann war von 1997 bis Oktober 2016 Chef der Falcon Private Bank, vormals AIG Privat Bank. Die Zürcher Vermögensbank gehört seit zehn Jahren der staatlichen Investmentgesellschaft Aabar mit Sitz in Abu Dhabi. Die Bank geriet in den Strudel der Ermittlungen um den Milliardenbetrug beim malaysischen Staatsfonds 1MDB.

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Im Herbst 2016 belegte die Finanzmarktaufsicht Falcon mit einem Gewinneinzug und einem dreijährigen Verbot, neue Geschäftsbeziehungen mit politisch exponierten Personen aus dem Ausland aufzunehmen. Dies wegen schwerer Verstösse gegen die Geldwäscherei-Bestimmungen in Zusammenhang mit dem malaysischen Staatsfonds.

«Vorwürfe entbehren jeglicher faktischer Grundlage»

Praktisch gleichzeitig eröffnete die Bundesanwaltschaft ein Strafverfahren wegen des Verdachts auf Mängel in der internen Organisation im 1MDB-Fall. Dieses Verfahren im Rahmen der Unternehmenshaftung läuft noch. Davon gesondert ist die Geldwäscherei-Untersuchung gegen Ex-Chef Leemann: «Das Verfahren steht nicht im Kontext des Falles 1MDB», schreibt die Bundesanwaltschaft.

Ein Sprecher von Eduardo Leemann bestreitet den gegen seinen Mandaten vorgebrachten Geldwäscherei-Verdacht vehement: «Die von der Bundesanwaltschaft vorgebrachten Vorwürfe gegen Herr Leemann entbehren jeglicher faktischer Grundlage.»