Eine Kürzung laufender Renten ist nur zulässig, wenn eine Pensionskasse eine Unterdeckung aufweist. Dies hat das Bundesgericht im Fall der Pensionskasse des Beratungsunternehmens PwC entschieden. Es bestätigt damit ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts.

Der Gesetzgeber habe diesen Grundsatz im Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) klar festgehalten, schreibt das Bundesgericht in einem am Mittwoch publizierten Entscheid.

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PwC verletzt geltendes Bundesrecht

Somit verletzt das Reglement der Pensionskasse der Beratungsfirma PricewaterhouseCooper (PwC) geltendes Bundesrecht. Die Pensionskasse hatte im Sommer 2014 ihr Reglement geändert.

Geplant war ein Modell einer fixen Basisrente mit einem variablen Bonusteil im überobligatorischen Bereich. Dieses Modell sollte nicht mehr nur für Neurentner gelten. Es sollte auch auf laufende Renten angewandt werden.

Gesetzgeber in der Pflicht

Mit dieser Flexibilisierung wollte die PwC die Umlage von Geldern der aktiven Versicherten zu den Rentner vermeiden. Der variable Teil sollte von der finanziellen Situation der Pensionskasse abhängen. Je nach Wirtschaftslage hätte dies eine Erhöhung oder Senkung der Renten zur Folge gehabt.

Das Bundesgericht hebt in seinem Entscheid hingegen die Planungssicherheit für Rentner hervor. Mit Blick auf die Fortführung des gewohnten Lebensstandards stehe die Höhe des fixen Rententeils im Vordergrund.

Würden die Altersrenten gemessen an der Lebens- und Renditeerwartung viel zu hoch ausfallen, sei es Aufgabe des Gesetzgebers, Anpassungen vorzunehmen. Das sei nicht die Aufgabe des Bundesgerichts, schreibt das Gericht in seinen Erwägungen weiter.

(sda/spm/me)