Das Bundesstrafgericht hat den Ex-Präsidenten der Zürcher Hells Angels zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Zwei mitangeklagte Mitglieder des Motorradklubs erhielten ebenfalls bedingte Strafen, gegen den dritten wurde das Verfahren eingestellt.

Der hauptbeschuldigte frühere Präsident der Zürcher Hells Angels, der den Klub 2004 verlassen musste, wurde wegen Marihuana-Transport und -Geschäften, versuchter Erpressung sowie versuchter Freiheitsberaubung und Entführung schuldig gesprochen. Das Gericht verurteilte ihn zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren.

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Ein Deutschschweizer und ein Lausanner Hells Angel wurden zu einer bedingten Geldstrafe von 240 Tagessätzen à 30 Franken beziehungsweise zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 10 Monaten verurteilt. Gegen den vierten Beschuldigten wurde das Verfahren eingestellt. Die Anwälte hatten Freisprüche gefordert.

Die BA hatte bei den Zürcher Hells Angels 2003 und 2004 umfangreiche Telefonabhörungen und Raumüberwachungen durchgeführt. Anschliessend wurden in einer grossangelegten und medienwirksamen Aktion Hausdurchsuchungen und Verhaftungen vorgenommen.

Ihren ursprünglichen Ermittlungsansatz der organisierten Kriminalität musste die BA 2010 definitiv fallen lassen, da sich der Verdacht nicht erhärten liess. Sie nahm in der Folge nur fünf einzelne Exponenten des Klubs ins Visier.

(laf/rcv/sda)