Die Credit Suisse hatte an der Unabhängigkeit der damit beauftragten Anwaltskanzlei gezweifelt. In einem am Mittwoch bekanntgewordenen Urteil lehnte es das Bundesgericht ab, einen anderen Prüfbeamten einzusetzen. Das Gericht konnte bei der Kanzlei keine Befangenheit feststellen.

Hintergrund der gerichtlichen Auseinandersetzung ist die Affäre um die Beschattung von ehemaligen Spitzenmanagern bei der Credit Suisse im Jahr 2019. Die Schweizer Finanzmarktaufsicht (Finma) eröffnete daraufhin ein Verfahren gegen das Institut, um festzustellen, ob die Bank Aufsichtsrechte verletzt hat.

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Zudem installierte die Finma einen unabhängigen Prüfbeauftragten beim zweitgrössten Bank des Landes. Damit wollte die Behörde Fragen zu den Grundsätzen der Unternehmensführung bei der Bank klären. Dagegen ging Credit Suisse vor. In einem ersten Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht blitzte die Bank ab. Nun erlitt das Institut auch im Berufungsverfahren vor dem Bundesgericht eine Niederlage.

«Wir nehmen den Entscheid zur Kenntnis», erklärte ein Credit-Suisse-Sprecher. «Wie bereits im September 2020 angekündigt, kooperiert Credit Suisse beim laufenden Enforcementverfahren vollständig mit der Finma.»

(reuters/tdr)