Die tagelangen Plädoyers der Verteidiger-Phalanx griffen nicht. Das Zürcher Bezirksgericht hat heute morgen ein hartes und glasklares Urteil gefällt: Betrug, mehrfache ungetreue Geschäftsbesorgung, Veruntreuung. Dazu eine Gefängnisstrafe für vier Jahre für Beat Stocker und dreidreiviertel Jahre für Pierin Vincenz sowie Rückzahlungen in Millionenhöhe. Die beiden Hauptbeschuldigten müssen also ins Gefängnis und obendrein stehen ihnen siebenstellige Rückforderungen ins Haus. Das Verdikt ist noch lange nicht rechtskräftig, es wird zweifellos bis vors Bundesgericht durchgefochten. Bis dann gilt die Unschuldsvermutung.

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Doch der erstinstanzliche Schuldspruch ist an Deutlichkeit nicht zu überbieten. Und das ist recht so. Über Jahre und in mehreren Fällen haben sich Vincenz und Stocker klandestin an Kleinfirmen beteiligt und diese der kapitalkräftigen Bank Aduno weiterverkauft und dabei klammheimlich abkassiert. Dass die verkauften Firmen von zweifelhafter Substanz waren, bezeugt eine Aussage von Stocker, der von einem «Piece of shit» schrieb; gleichwohl hat man die Nullnummer der Aduno untergejubelt. Hauptsache der Profit stimmte.

Vincenz und Stocker wussten, wie man es macht: Sie sassen bei Aduno buchstäblich am Regiepult: Vincenz, damals CEO der Raiffeisen, war Präsident der Aduno, Stocker, damals Berater von Vincenz, war VR-Delegierter plus CEO von Aduno. Die beiden drückten so ihre lukrativen Deals durch, bei denen sie privat in Millionenhöhe profitierten. Aduno, wo sie Treuepflichten hatten, wurde von ihnen zum sprudelnden Bankomat umfunktioniert.

Keine Lizenz zur Bereicherung

Das Signal aus dem Zürcher Gericht an die Switzerland Inc. ist unzweideutig: Ansprüche an Corporate Governance sind zu beachten, das Spesenwesen ist keine Lizenz zur persönlichen Bereicherung, Interessenkonflikte sind tunlichst zu vermeiden, Transparenz gegenüber den Aufsichtsgremien ist zu beachten, Treuepflichten gelten für alle, auch Geschäftsgeheimnisse sind zu schützen - ohne Ausnahme. 

Und das Urteil zeigt zum Schluss: Zumindest die Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich ist dank Know-how und Ressourcen in der Lage, auch komplexe Firmendeals und Banktransaktionen inklusive arglistige Vertuschungsaktionen aufzudecken und vor Gericht zu bringen. Und Wirtschaftsakteuren wie Stocker und Vincenz die Grenzen der Geldgier aufzuzeigen. Ob das auch für andere Strafverfolgungsbehörden gilt, würde ich bezweifeln.