Die Stiftung «Schweizerischer Bankenombudsman» hat zum Zweck, Bankkunden bei Problemen mit ihren Instituten eine neutrale und unabhängige Anlaufstelle zu sein. Dieses Jahr löste Marco Francchetti den langjährigen Ombudsman Hanspeter Häni ab.

Francchettis Stellvertreter, Rechtsanwalt Rolf Wüest, sorgt beim «Ktipp» noch heute für rote Köpfe. Er war elf Jahre für die UBS tätig, zuletzt als Leiter des Rechtsdienstes – zuständig für das Private- und Geschäftskundengeschäft in der Schweiz. Damit war Wüest prominenter Gegenspieler einer Klage des «Ktipp» aus dem Jahr 2008, die das Konsumentenmagazin letztlich für geprellte UBS-Bankkunden bis vors Bundesgericht zog – und gewann.

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Wie andere Banken kassierte die UBS beim Verwalten der Kundenvermögen verdeckte Vergütungen, die eigentlich den Kunden zustanden. Wüest setzte sich als Leiter des Rechtsdienstes dafür ein, dass die Kunden diese Kickbacks und Retrozessionen nicht erhalten. Ende 2012 entschied das Bundesgericht zugunsten der Bankkunden.

Schon bei der Wahl Probleme

Der «Ktipp» zweifelt an der Neutralität Wüests. Denn ein Ombudsman müsse nicht nur unabhängig sein, sondern sich klar für die Interessen der Konsumenten einsetzen. Gemäss dem Zürcher Rechtsprofessor Isaak Meier mangle es bereits aus organisatorischen Gründen den Ombudsmännern an einer kritischen Distanz zur Branche, weil letztlich der Stiftungsrat die Ombudsmänner wähle und die Stiftungsräte selbst von den Branchenverbänden ausgewählt würden.

Die Präsidentin des Stiftungsrates, Ex-Bundeskanzlerin Annemarie Huber-Hotz, sieht Wüests Vergangenheit völlig unproblematisch. «Die Neutralität und Unparteilichkeit der Bankenombudsstelle hat für den Stiftungsrat oberste Priorität.»