Die Affäre um die Dividendengeschäfte der Basler Privatbank Sarasin nimmt eine dramatische Wende. Die Kölner Staatsanwaltschaft hat das Verfahren gegen den ehemaligen Operativchef der Bank Sarasin eingestellt. Das geht aus einer amtlichen Verfügung der Staatsanwaltschaft Köln hervor, in welche die «Handelszeitung» Einsicht nehmen konnte. Gegen den Sarasin-Manager wurde wegen «gewerbsmässigen Betrug und Beihilfe zur Steuerhinterziehung» ermittelt. Christian Gmünder war bis 2014 bei der Bank verantwortlich für die operativen Abläufe im Institut und aktiv in die Beurteilung der Dividendengeschäfte involviert.

Die deutschen Ermittlungsbehörden waren im vergangenen November mit grossem Einsatz gegen die Bank und ihre verantwortlichen Organe vorgegangen. Es kam zu Hausdurchsuchungen in den Räumlichkeiten der Bank in Basel und Zürich sowie, unter anderem, in den privaten Räumlichkeiten von Christian Gmünder und Vizechef Eric G. Sarasin. Dieser trat im Zuge der Ermittlungen aus der Bank aus. Nun ist die Staatsanwaltschaft offenbar zum Schluss gekommen, dass sich die Vorwürfe wegen Betrug und Steuerhinterziehung nicht erhärten lassen. «Auch das Verfahren gegen Herr Sarasin sollte früher oder später eingestellt werden», sagt Gert Thoenen, Rechtsanwalt von Eric Sarasin. Sein Mandat sei bereit, sich der Einvernahme durch die Kölner Staatsanwaltschaft zu stellen.

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Staatsanwaltschaft auf dünnem Eis

Die Einstellung erfolgt aufgrund einer Bestimmung des deutschen Strafprozessrechts, wonach eine Einstellung bereits während des Verfahrens gegen eine Geldauflage erfolgen kann, wenn die Ermittlungen aller Voraussicht nach nicht zu einer Anklage führen. Dass die Kölner Staatsanwaltschaft trotz der hohen Summen, um die es geht, in eine Einstellung einwilligte, zeigt, dass sie sich auf dünnem Eis bewegte. Für Christian Gründer macht sich damit bezahlt, dass er von Beginn weg mit Kölner Strafverfolger kooperierte.