Der Branchenverband Swissmem unterstützt den Rekurs des Stahlherstellers Schmolz + Bickenbach (S+B) gegen einen Entscheid der Übernahmekommission (UEK). Angesichts der dramatischen Lage von S+B sei es «unverständlich», dass die UEK eine Ausnahmeregelung zu einem Pflichtangebot verweigere.

Der Verband der Schweizer Maschinen- und Metall-Industrie erwartet laut einer Mitteilung vom Dienstag, dass die Finanzmarktaufsicht Finma als zuständige Behörde den Rekurs gutheisst und so den «fragwürdigen Entscheid» der Übernahmekommission aufhebe. Im Gesetz sei vorgesehen, dass im Rahmen einer Sanierung eine Ausnahme von der Angebotspflicht gewährt werden könne, argumentiert der Verband.

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Durch die UEK-Ablehnung entstehe damit ein hohes Risiko, dass das über 170-jährige Unternehmen in absehbarer Zeit Konkurs anmelden müsse. In der Schweiz wären damit 800 Stellen gefährdet, weltweit wären rund 10'000 Arbeitsplätze betroffen. Darüber hinaus würden Tausende von Kleinaktionären ihre Investitionen verlieren.  «Eine Ablehnung der Kapitalerhöhung [...] wäre gleichbedeutend mit einem Gang zum Konkursrichter am nächsten Tag», warnte auch Grossaktionär Martin Haefner am Dienstag im Gespräch mit der «Finanz und Wirtschaft».

Andere Möglichkeiten

Die UEK hat am vergangenen Freitag die Anträge der S+B-Aktionäre Bigpoint und Liwet auf eine Ausnahme von einem Pflichtangebot beim Überschreiten der Beteiligungsgrenze von 33,3 Prozent abgelehnt. Es gebe Möglichkeiten zu einer Sanierung, ohne dass die Beteiligungsgrenze durch einen Aktionär überschritten werde, begründete die UEK. S+B hatte am (gestrigen) Montag dann Rekurs gegen den Entscheid angekündigt.

Die S+B-Aktionäre sollen am 2. Dezember an einer ausserordentlichen Generalversammlung über eine Kapitalerhöhung im Volumen von mindestens 325 Millionen Franken entscheiden. Dabei hat die Bigpoint Holding von Martin Haefner, die derzeit 17,5 Prozent hält, ihre Unterstützung zugesagt und will so ihre Beteiligung auf 37,5 Prozent ausbauen. Dies jedoch nur unter der Bedingung, dass sie von der Pflicht zur Abgabe eines Übernahmeangebots an die übrigen Aktionäre entbunden wird.

(awp/mbü/me)

 

 

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